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GKV-SparpaketKompromiss steht – Deckelung für Klinikkosten gebilligt

Bundesrat und Bundestag einigen sich auf eine Ausgabenbremse für Kliniken: Der Vergütungsanstieg wird 2026 gedeckelt, um Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren. Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro sollen den Druck auf Beitragszahler mindern.

Sparschwein
Andy Dean/stock.adobe.com
Symbolfoto

Eine Ausgabenbremse bei den Kliniken zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr kann kommen. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat eine Änderung an einem vorgesehenen Sparpaket. Damit wird der Anstieg der Krankenhausvergütungen 2026 gekappt, ohne dass dies Auswirkungen für Folgejahre haben soll. 

Der Vermittlungsausschuss hatte sich auf diesen Kompromiss geeinigt, nachdem die Länderkammer das ursprünglich vom Parlament beschlossene Spargesetz im November vorerst gestoppt hatte.

Vergütungsanstieg wird begrenzt

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begrüßte die Zustimmung als ein gutes Signal für alle Versicherten und Unternehmen. „Die Verständigung war mühsam, aber erfolgreich“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Beiträge immer weiter steigen.“ Bei den Kliniken sollen nun bis zu 1,8 Milliarden Euro eingespart werden, was den Großteil des Pakets von zwei Milliarden Euro ausmacht. Dazu wird ihr Vergütungsanstieg auf tatsächliche Kostensteigerungen begrenzt.

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Beiträge immer weiter steigen.

Warken will damit den Druck für Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2026 vermindern. Krankenkassen und Opposition warnen aber, dass auch mit dem Sparpaket Erhöhungen der Zusatzbeiträge absehbar sind, da viele Kassen ihre Reserven auf gesetzlich vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

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DKG: „Schmerzhafte Kürzungen“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußert sich zum Beschluss nicht gerade glücklich: „Die heute beschlossenen Kürzungen sind für die Krankenhäuser schmerzhaft und belasten die Kliniken im kommenden Jahr“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. 

Die Kliniken würden den größten Teil der Last tragen, wohingegen „andere Kostenträger bisher weitgehend verschont bleiben“. Weder Krankenkassen noch Bund würden nennenswerte Beiträge beisteuern, wobei sich der Bund seiner Verantwortung entziehe, kostendeckende Beiträge für Bürgergeld-Beziehende zu zahlen.

Positiv sei immerhin, dass mit der jetzigen Entscheidung keine dauerhafte Absenkung der Krankenhausvergütungen für die kommenden Jahre beschlossen wurde.

Für Scheffold schwer nachvollziehbar

„Für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist es völlig unverständlich, dass die jetzt beschlossene Vergütungskürzung mit der Notwendigkeit zur Stabilisierung der GKV-Finanzen begründet wird,“ macht Heiner Scheffold deutlich. Der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) betont, dass die Krankenhäuser im Südwesten einen „spürbaren“ Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Beiträge leisten. 

„Nach den jüngsten Zahlen der AOK Baden-Württemberg sei der Ausgabenanteil der Krankenhäuser im Jahr 2024 weiter zurückgegangen“, heißt es in einer Mitteilung. Er betrage nur noch 29,1 Prozent. „2015 musste die AOK Baden-Württemberg von 100 Euro Leistungsausgaben noch 31,80 Euro für Krankenhausbehandlung aufwenden. In 2024 waren es nur noch 29,10 Euro, der Ausgabenanteil ist also Jahr für Jahr zurückgegangen“, erklärt Scheffold. Es sei verstörend, dass die Berliner Politiker dies nicht würdigten. 

Laut dem aktuellen BWKG-Indikator rechnen im kommenden Jahr 70 Prozent der baden-württembergischen Krankenhäuser mit Verlusten.

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