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BundesverfassungsgerichtEilantrag zum Stopp der Impfpflicht abgelehnt

Am 11. Februar hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen, mit dem die Beschwerdeführenden den Vollzug der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ zu Covid-19 stoppen wollten.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Hinter im ist verschwommen ein Mann in Richterrobe zu sehen.
Memyjo/stock.adobe.com
Symbolfoto

Mitten im politischen Streit um die Einführung und Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beschwerdeführenden hatten den Vollzug der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ vorläufig aussetzen wollen. Bis 3. Februar 2022 waren bereits 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen.

Nachteile für vulnerable Menschen zu groß

Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Die gebotene Folgenabwägung würde keine Rechtfertigung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen. Die Richterinnen und Richter merkten jedoch kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.

Aufgrund der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung gegenüber der deutlich höheren Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gab das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen nicht statt. Der gesetzliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wäre somit gerechtfertigt. Die besonders Gefährdeten könnten sich zum Teil nicht selbst vor einer Infektion schützen, wodurch die Menschen in ihrem Umfeld eine besondere Verantwortung tragen sollten.

Damit ist jedoch noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll, noch nicht umfassend geprüft. Die geschehe erst im Hauptverfahren, das aber auch mit hoher Priorität behandelt werden soll. 

„Parteipolitisches Hickhack“ um die Covid-19-Impfpflicht

Die Karlsruher Entscheidung fällt in eine Woche, in der es wegen der Impfpflicht ohnehin hoch herging. Am Montag hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, den Impfpflicht-Vollzug zunächst auszusetzen, weil viele Fragen ungeklärt seien. Auch von anderer Seite hatte es zuletzt Bedenken gegeben, dass die Prüfung der einzelnen Fälle kaum zu leisten sei. Zudem wird befürchtet, dass die Durchsetzung große Lücken in die bereits zu dünne Pflegepersonaldecke reißt.

Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Schritt für die Corona-Impfpflicht in sensiblen Einrichtungen. Das „parteipolitische Hickhack“ der Union habe der Akzeptanz der Impfpflicht in den letzten Tagen schwer geschadet. CDU und CSU müssten in den von ihnen regierten Bundesländern geltendes Recht umsetzen. Bund und Länder kommen am Mittwoch, den 16. Februar 2022, erneut zu Gesprächen zusammen.

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