
Die Klage der DRK Kliniken Berlin gegen das Land Berlin wegen Ausgleichszahlungen für den landeseigenen Klinikkonzern Vivantes ist abgewiesen worden. Was haben Sie jetzt vor, Herr Dr. Friese?
Wir werden uns die schriftliche Urteilsbegründung, wenn sie denn vorliegt, ansehen. Es sieht aber wohl ganz so aus, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit unserem Anliegen der finanziellen Ungleichbehandlung der Krankenhäuser in Berlin auseinandersetzen wird. Ich kann daher heute schon sagen, dass wir in die Berufung gehen werden.
Welche Erfolgsaussichten sehen Sie in einer Berufung, wenn das Kernproblem der Entscheidung die versäumte Anfechtungsfrist ist?
Wir sind uns nach wie vor sicher, sehr gute Argumente für unsere Position zu haben. Das betrifft auch den Vorhalt des Gerichts, wir hätten schon den sogenannten Betrauungsakt aus dem Jahr 2019 angreifen müssen. Das hatten bislang nicht einmal die Rechtsanwälte des Landes Berlin geltend gemacht.
Das eigentliche Problem der Bevorzugung der kommunalen Träger steht weiterhin im Raum. Die Klagen werden weitergehen, siehe Frankfurt. Inhaltlich wurde jetzt gerichtlich nichts entschieden. Wie gehen Sie damit um?
Es ist die eigentliche Enttäuschung für uns, wie beharrlich es das Berliner Verwaltungsgericht vermeidet, sich in der Sache mit unseren Argumenten auseinandersetzen.
Es ist die eigentliche Enttäuschung für uns, wie beharrlich es das Berliner Verwaltungsgericht vermeidet, sich in der Sache mit unseren Argumenten auseinandersetzen. Erst hat es sich für unzuständig gehalten, was dann höchstrichterlich korrigiert wurde. Und auch jetzt ist das Gericht noch der Meinung, wir müssten uns ans Zivilgericht wenden.
Die Krankenhausreform soll die Finanzierung grundlegend neu ordnen. Erwarten Sie, dass das Problem der Defizitausgleiche dadurch gelöst wird – oder bleibt es eine Lücke im System?
Bei der Krankenhausreform kommt es maßgeblich darauf an, wie die Bundesländer sie umsetzen. Je ambitionierter sie das tun, umso eher ließen sich auch Finanzierungsthemen lösen. Das GKV-Spargesetz wird die finanzielle Situation aber, wenn es so kommt wie bislang angekündigt, aber erst einmal noch deutlich verschlimmern.
Welche Rechtsprechung wäre Ihrer Meinung nach eher gerecht? Stichwort Plankrankenhäuser.
Für uns ist klar: Bei der Verteilung der finanziellen Mittel, die dafür in den jeweiligen Landeshaushalten zur Verfügung gestellt werden, müssen Plankrankenhäuser gleichbehandelt werden.







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