
Im Fallpauschalenkatalog sind die Grundlagen für die Abrechnung von derzeit mehr als 17 Millionen stationäre Fälle in deutschen Krankenhäusern geregelt. Nun hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sich auf den Fallpauschalenkatalog (DRG) für das Jahr 2026 verständigt.
Besonders anspruchsvoll gestaltete sich die diesjährige Abstimmung aufgrund der verspäteten Entscheidungen des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses zum Hybrid-DRG-Katalog. Erst am 11. November wurden die relevanten Leistungen festgelegt – ein Prozess, der die Fertigstellung des aG-DRG-Katalogs verzögerte. Die Auswirkungen sind erheblich, da die Fallzahlen der Hybrid-DRGs von rund 270.000 auf etwa eine Million Fälle gestiegen sind.
Kataloge bereits veröffentlicht – Kritik an Verfahren
Die Entgeltkataloge sowie die Abrechnungsbestimmungen für 2026 (FPV 2026) sind inzwischen auf der Website des InEK abrufbar. Neu ist in diesem Jahr der nachrichtliche Ausweis der Bewertungsrelationen für Vorhaltekostenanteile. Dennoch liegen die Grundlagen für die Budgetverhandlungen ungewöhnlich spät vor – trotz gesetzlicher Vorgaben zur Beschleunigung.
Die Selbstverwaltungspartner fordern daher eine Anpassung der Fristen und die Abschaffung der automatischen Aktivierung ehrenamtlicher Schiedsstellen.
DKG fordert klare Zuständigkeiten bei Ambulantisierung
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß kritisiert das Verfahren scharf: „Das diesjährige Verfahren zur Festlegung der Hybrid-DRGs war äußerst kontrovers. Das Schiedsgremium hat Entscheidungen getroffen, die zentrale Zusammenhänge mit dem aG-DRG-System nicht ausreichend berücksichtigt haben.“
Aus Sicht der DKG dürfe das Entgeltsystem künftig nicht mehr von einem Gremium beeinflusst werden, das bislang ausschließlich mit dem EBM befasst war. Die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen solle in den Händen der Vertragspartner der stationären Versorgung bleiben – unter Nutzung der Expertise des InEK.
Die Kataloge sind abrufbar unter www.g-drg.de.







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