
Herr Dr. Gaß, das GKV-Spargesetz hat heute das Kabinett passiert. Sie haben sich bereits kritisch geäußert. Wie bewerten Sie dieses Gesetz und seine Änderungen in letzter Minute?
Die Kürzungen für die Kliniken bleiben unverändert. Der Großteil der Einsparungen trifft weiterhin die Krankenhäuser. Dieses Gesetz verlangt von uns eine Art Sonderopfer. Es geht nicht darum, alle Bereiche gleichmäßig zu belasten und eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu fördern. Damit könnten wir leben. Stattdessen werden uns Gelder direkt gestrichen.
Bereits im laufenden Geschäftsjahr sollen das Pflegebudget und die Tariflohnsteigerung gekürzt werden. Ab dem nächsten Jahr fällt die Finanzierung für die pflegeentlastenden Maßnahmen komplett weg. Die sogenannte Meistbegünstigtenregelung wird sogar ins Gegenteil verkehrt: Es zählt immer der niedrigere Wert, der oft unter den einnahmenorientierten Ausgaben liegt – und davon wird noch ein Prozent abgezogen. Das ist absurd.
Gefährdet das GKV-Spargesetz die Existenz der Kliniken? Und wie wirkt sich die geplante Notfallreform aus?
Ja, das GKV-Spargesetz bedroht unsere wirtschaftliche Grundlage. Die Notfallreform verschärft die Situation zusätzlich. Die geplanten Strukturen für den Notfall schaffen einen Mehrwert, werden aber nicht ausreichend finanziert. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir brauchen diese Reform dringend. Doch unsere Vorschläge wurden wieder einmal ignoriert.
Sie müssen dabei eines bedenken: Die Sicherstellung der Notversorgung ist nicht Aufgabe der Kliniken, sondern der ambulanten Versorgung, sprich der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Seit Jahren springen wir Kliniken ein und fungieren als Ausfallbürgen für ein ambulantes System, das vor allem nachts und an den Wochenenden versagt.
Jährlich behandeln wir 13 Millionen ambulante Notfälle, die eigentlich in eine Hausarztpraxis gehören. Dafür erhalten wir eine EBM-Vergütung von etwa 10 Euro bis 50 Euro. Das ist bei weitem nicht kostendeckend. Mit jedem ambulanten Notfallpatienten machen wir durchschnittlich über 100 Euro Verlust, das sind aktuell rund 1,5 Milliarden Euro, die die Kliniken schlicht nicht mehr haben.
Mit jedem ambulanten Notfallpatienten machen wir durchschnittlich über 100 Euro Verlust, das sind aktuell rund 1,5 Milliarden Euro, die die Kliniken schlicht nicht mehr haben.
Die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) übernehmen Aufgaben der niedergelassenen Ärzte, das ist keine Kernaufgabe der Krankenhäuser. Deshalb sagen wir der Politik und den Krankenkassen klar: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Es ist ein Irrglaube, dass Kliniken, die im GKV-Spargesetz über die Gebühr belastet werden, jetzt wieder in die Bresche springen.
Was fehlt aus Ihrer Sicht in dem Notfallgesetz-Entwurf?
Erstens hätten wir uns mehr Gestaltungsspielraum für die Organisation der INZ gewünscht. Krankenhäuser mit INZ und die KVen sollten vor Ort gemeinsam entscheiden können, wie die Zentren arbeiten. Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass wir nichts von einem gemeinsamen Tresen halten. Das INZ ist die Anlaufstelle für ambulante Patienten, da braucht es nicht noch einen vorgelagerten gemeinsamen Tresen.
Zweiter Kritikpunkt ist, dass die Erweiterten Landesausschüsse entscheiden sollen, wo ein INZ entsteht. Aus unserer Sicht macht dies keinen Sinn. Das ist Aufgabe der Krankenhausplanung und gehört daher in die Hände der Länder. Diese wissen am besten, wo ambulante und stationäre Notfallversorgung sinnvoll verknüpft werden kann. Die Erweiterten Landesausschüsse können gerne Empfehlungen abgeben, das jeweilige Bundesland muss dann aber die letzte Entscheidung treffen.
Drittens fehlt eine klare Finanzierung. Wie bereits erwähnt, tragen die Kliniken derzeit schon erhebliche Defizite bei der ambulanten Notfallversorgung. Wenn die INZ die Infrastruktur und das Personal der Krankenhäuser nutzen sollen, brauchen wir eine angemessene Refinanzierung – auch für Vorhaltekosten. Ich ziehe hier gerne den Vergleich: Wenn Sie mit Ihrem verletzten Hund zum Tierarzt gehen, zahlen Sie eine deutlich höhere Rechnung als für einen ambulanten Notfall im Krankenhaus. Wir brauchen ein eigenes INZ-Budget, das Sach- und Personalkosten sowie Investitionen abdeckt.
Wenn Sie mit Ihrem verletzten Hund zum Tierarzt gehen, zahlen Sie eine deutlich höhere Rechnung als für einen ambulanten Notfall im Krankenhaus.
Was passiert, wenn die Finanzierung so bleibt wie bisher?
Bleiben die beiden Gesetzentwürfe in ihrem Kern für die Kliniken unverändert, gefährden sie die wirtschaftliche Existenz der Kliniken. Laut aktuellem hcb-Bericht werden 2030 nur noch 19 Prozent der Krankenhäuser schwarze Zahlen schreiben, während 49 Prozent stark insolvenzgefährdet sind. Das würde die Branche massiv destabilisieren. Banken vergeben keine neuen Kredite mehr, und bestehende Kredite könnten gekündigt werden. Das führt entweder zu flächendeckenden Klinikschließungen – was kaum vorstellbar ist – oder zu einer massiven Verstaatlichung.
Was bedeutet das genau?
Verstaatlichung heißt, dass die bisherigen Träger der Kliniken den Betrieb finanziell nicht mehr aufrechterhalten können und Kommunen, Landkreise oder gar Länder einspringen müssen, um den Standort zu retten. Das Problem bei dieser Lösung ist, dass die Kommunen derzeit schon 4 bis 5 Milliarden Euro Defizitausgleich für die Kliniken aus ihrem Haushalt zahlen.
Wenn ein Land ein INZ an einem Standort festlegt, den der Klinikträger nicht finanzieren kann, kann die Klinik der KV die Räume zur Verfügung stellen, sich aber sonst nicht weiter an der Notfallversorgung beteiligen. Ich prognostiziere Ihnen, dass bei ungeklärter Refinanzierung die Kliniken ausgesprochen zurückhaltend sein werden, sich an INZ und deren Aufbau zu beteiligen.
Ich prognostiziere Ihnen, dass bei ungeklärter Refinanzierung die Kliniken ausgesprochen zurückhaltend sein werden, sich an INZ und deren Aufbau zu beteiligen.
Befürchten Sie, dass die Reform dazu führt, dass kleine Krankenhäuser gerade auf dem Land ohne INZ Struktur doppelt belastet werden?
Wenn alles – nach einer ersten Umstellungsphase – funktioniert wie angedacht, werden durch die gezielte Patientensteuerung, die in den Akut-Leitstellen erfolgt, weniger Patienten die Kliniken aufsuchen, die kein INZ haben. Ich bin mir auch sicher, dass die meisten Patienten den von der Leitstelle empfohlenen Weg annehmen werden. Denn wenn sie mit dem QR-Code der Leitstelle das INZ aufsuchen, sind sie dort bereits registriert und brauchen nicht mehr so lange zu warten.
Aber natürlich bedarf es auch einer Regelung, was mit den Patienten passiert, die ein Krankenhaus ohne INZ anlaufen, weil sie akuten Behandlungsbedarf haben, beispielsweise eine stark blutende Wunde, die genäht werden muss. Diese werden sicherlich dort dann akut auch behandelt und es muss festgelegt werden, wie die Kostenerstattung in solchen einzelnen Fällen abläuft. Kassen und Politik dürfen die Verantwortung jetzt nicht auf die Kliniken abwälzen. Solche Fälle werden in der Übergangsphase wahrscheinlich häufiger vorkommen, langfristig aber abnehmen.










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