
Am heutigen Mittwoch war im Gesundheitsausschuss der Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) das Thema. Der Ausschuss billigte mehrheitlich die Fassung mit 50 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen. Meist ging es bei den Änderungen um die technische Umsetzung der Krankenhausreform.
Für die Vorlage votierten die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Dagegen stimmten Union, AfD, Linke und BSW. Der Gesetzentwurf steht morgen (17. Oktober) auf der Tagesordnung des Parlaments.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) erläuterte den Abgeordneten im Ausschuss nochmals technische Details unter anderem zu den geplanten Leistungsgruppen und der künftigen Krankenhauslandschaft.
Bei den Änderungen im parlamentarischen Verfahren geht es unter anderem um folgende Punkte:
- künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus
- die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung
- Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern
- die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung
- die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds einschließlich einer Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) und
- die geplante Evaluation des Gesetzes.






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