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97. GMK 2024„Keine Knopfdruck-Lösungen, aber Vielzahl an Stellschrauben“

Fachkräftemangel, Krankenhausreform, Ambulantisierung – die Liste der Herausforderungen im Gesundheitswesen ist lang. Wie ihnen begegnet werden soll, diskutierte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder in den letzten zwei Tagen. Das sind die Ergebnisse.

Gesprächsrunde mit sechs Personen an einem hölzernen Tisch
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Symbolfoto

Über mehr als 50 Anträge haben die GesundheitsministerInnen und GesundheitssenatorInnen der Länder auf der GMK 2024 beraten und Beschlüsse gefasst. Auf dem Tableau stand auch die Krankenhausreform über die mit Gast Prof. Dr. Karl Lauterbach diskutiert wurde. Einig waren sich alle darin, dass es für die zunehmenden Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Unterversorgung oder Arzneimittelknappheit „keine Lösung auf Knopfdruck“ gebe, so GMK-Vorsitzende Prof. Dr. Kerstin von der Decken. Es müsse an der Vielzahl an Stellschrauben gedreht werden, die existieren. „Die GMK hat eine Fülle von Vorschlägen und konkreten Verbesserungsforderungen in Travemünde beschlossen. Ich begrüße, dass der Bundesminister diese konstruktiv prüfen möchte.“

Ambulante Versorgung voranbringen

Einig sind sich die Länder darin, dass die ambulante medizinische Versorgung gestärkt werden muss. Vom Bund fordern sie daher, umgehend bundesgesetzliche Weichenstellungen für entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Angesichts der Wichtigkeit des Themas wird zudem eine eigene Länder-AG einberufen, die sich im Schwerpunkt mit der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung befassen und konkrete Vorschläge erarbeiten wird.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer, Vertreterin der A-Länder, weist darauf hin, dass im Bereich der ambulanten Versorgung sich zunehmend Engpässe abzeichnen. Neben Fördermaßnahmen und innovativen Ideen der Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen, Kommunen und Länder bräuchte es deshalb „auch die Unterstützung des Bundes, um bundesgesetzliche Weichenstellungen in der ambulanten Versorgung vorzunehmen und eine bessere Überprüfbarkeit der Versorgungsaufträge sicherzustellen.“ Die Stärkung der ambulanten Versorgung könne nur in einem engen Schulterschluss von Bund und Ländern gelingen.

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Beschleunigte, pragmatische Anerkennungsverfahren

Konsens herrscht auch beim Wunsch nach schnellerer Durchführung von Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Ein entsprechender Bundesratsantrag mit konkreten Vorschlägen wird vorbereitet, heißt es im Nachgang der GMK 2024. Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen und Vertreter der B-Länder, bekräftigt die Forderung: „Die bundesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen schneller und vor allem pragmatischer werden. Dies wollen die Länder mit einer Bundesratsinitiative und konkreten Vorschlägen kurzfristig anschieben.“

Die bundesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen schneller und vor allem pragmatischer werden.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzt: „Der zunehmende Ärztemangel stellt eine große Herausforderung für unser Gesundheitswesen dar. Perspektivisch drohen Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum. Dem müssen wir unter anderem durch die Gewinnung ausländischer Ärztinnen und Ärzte entgegenwirken.“ Es bräuchte daher effizientere Anerkennungsverfahren, damit Interessierte schnell in den Beruf gebracht werden können. Die Länder hätten bereits konkrete Vorschläge entwickelt. Sie müssten nun im Bundesrecht umgesetzt werden.

Die GMK spricht sich weiterhin für eine Überprüfung des Risikostrukturausgleichs aus. Laut Laumann entwickeln sich die Beitragssätze zwischen den Krankenkassen immer weiter auseinander. Grundsätzlich sei das positiv zu bewerten, da dies den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen befördere. „Wir wollen jedoch nicht, dass Kassen ins Hintertreffen geraten, weil sie aufgrund ihrer Historie besonders viele pflegebedürftige oder sozial benachteiligte Versicherte haben. Hier muss der Bund prüfen, ob der sogenannte Risikostrukturausgleich künftig angepasst werden muss.“

Einig waren sich alle Beteiligten auch darin, dass es eine Reform in der Krankenhausversorgung braucht. Allerdings betont Laumann, dass der Bund auf die zwischen den Ländern geeinten Forderungen eingehen müsse, um die bestmögliche Qualität in der stationären Versorgung zu erhalten. Er kündigte an, dass sich die Länder im parlamentarischen Verfahren auch weiter dafür einsetzen werden, dass die Reform zu praxistauglichen Ergebnissen kommt.

ÖGD-Weiterentwicklung auch nach 2026

Gemeinsamen brachten alle Länder einen Beschluss ein, der eine Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Öffentliche Gesundheitsdienstes (ÖGD) ab 1. Januar 2027 erarbeiten soll. GKM-Vositzende von der Decken hebt hervor, dass der Ablauf des ÖGD-Paktes Ende 2026 die Bemühungen um die Weiterentwicklung zu einem zukunftsfähigen und krisenresilienten ÖGD nicht beendet sein dürfen. „Wir wollen eine nachhaltige strukturelle Stärkung des ÖGD, da die Herausforderungen durch Sicherheitslagen, Krisen, Klimawandel, Pandemien und die demografische Entwicklung weiter zunehmen werden. Dessen sollten sich alle bewusst sein und entsprechend verantwortungsvoll handeln“. Die kommunalen Gesundheitsämter sind ein Kernbestandteil des ÖGD.

Alle Beschlüsse der GMK können Sie zeitnah hier nachlesen.

Im nächsten Jahr wird Thüringen Gastgeber der Gesundheitsministerkonferenz sein. Einen Fokus will Thüringen 2025 auf das Thema Prävention setzen. Gesundheitsvorsorge sei eine Gemeinschaftsaufgabe und darüber hinaus eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, kommentierte die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner. Die Hauptkonferenz im kommenden Jahr wird am 11. und 12. Juni in Weimar (Thüringen) stattfinden.

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