
Der Bundestag hat nach einer hitzigen Debatte das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschiedet und die Länderkammer hat bereits grünes Licht gegeben. Das Ziel der Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Nina Warken ist klar formuliert: Das drohende Milliardenloch in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stopfen und die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den kommenden Jahren stabil halten. Doch während die Kassen aufatmen, läuft die medizinische und pflegerische Praxis Sturm gegen die Reform. Die Positionen stehen sich unversöhnlich gegenüber.
Pro: Die Notbremse für stabile Beiträge
Befürworter des Gesetzes, allen voran das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und GKV-Spitzenverband, verbuchen den Beschluss als notwendigen Erfolg. Ohne ein Eingreifen drohte den Versicherten ein drastischer Anstieg der Zusatzbeiträge. Das Gesetz dämpft das Ausgabenwachstum und sorgt dafür, dass das finanzielle Leistungsversprechen bezahlbar bleibt. Der Bund springt ein, indem er den Finanzierungsbeitrag für die Versorgung von Grundsicherungsempfängern dauerhaft und schrittweise um Milliardenbeträge erhöht. Zudem wird die geplante Absenkung des regulären Bundeszuschusses abgemildert.
Es ist eine der größten Reformen im Gesundheitssystem, die wir in den letzten 20 Jahren gemacht haben.
Vizekanzler Lars Klingbeil warb am Wochenende beim Sommerfest der SPD in Verden/Aller für die Akzeptanz der Reformen: „Es sind schwierige Reformen, es ist eine der größten Reformen im Gesundheitssystem, die wir in den letzten 20 Jahren gemacht haben.“ Er will sich nach der parlamentarischen Sommerpause dafür einsetzen, „dass alle Menschen in ein System einzahlen“.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärte: „Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem war es richtig, dass es beschlossen wurde. Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können. Das ist eine gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten und deren Arbeitgebende.“ Dennoch mahnte auch er grundlegende Strukturreformen an.
Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender von Agaplesion, bewertet das Gesetz als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ und lobt insbesondere die Abschaffung der Pflegepersonalbemessungsregelung PPR 2.0 sowie der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) als Kriterium bei der Zuteilung von Leistungsgruppen. Kritisch steht er der finanziellen Belastung durch die nur noch hälftige Tarifrefinanzierung gegenüber.
Veränderungen auf den letzten Metern waren ausschlaggebend
Auch einzelne Gesundheitsminister und -ministerinnen, die am vergangenen Freitag im Länderparlament gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben, verteidigen diese. Für die Mehrheit waren offenbar die auf den letzten Metern erreichten Änderungen ausschlaggebend. Auch die Protokollerklärung war ein geschickter Schachzug des BMG, um Unentschlossene noch auf ihre Seite zu ziehen, ist sich Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sicher: Der Bundesregierung sie es nur darum gegangen, den Entwurf so schnell wie möglich durch die politischen Instanzen zu bringen.
„Gelingen soll dies am Ende nur mit dem Lockmittel einer avisierten Protokollnotiz, die den Ländern einmalig 550 Millionen Euro für ihre Krankenhäuser verspricht. Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von 5 bis 6 Milliarden Euro sind die einmalig 550 Millionen gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt er.
Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen von 5 bis 6 Milliarden Euro sind die einmalig 550 Millionen gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein.
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz verteidigte ihre Zustimmung: „Es ist wichtig, dass die Beiträge für Millionen Versicherte stabil gehalten werden können. Ein weiterer Anstieg wäre ein falsches Signal in diesen Zeiten gewesen.“
Contra: Kahlschlag rundum
Das sehen nicht alle Länderkollegen genauso. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher kritisiert das Gesetz als „Fehlleistung der Bundesregierung“. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand ist sich zwar sicher, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses „leider absehbar nicht zu weiteren Verbesserungen, sondern nur zu weiteren Verzögerungen geführt“ hätte.
Dennoch bleibt für ihn das Gesetz weit hinter dem zurück, was die Länder eingefordert haben. Er sieht die finanzielle Schieflage der Kliniken mit diesem Gesetz „dramatisch verschlechtert“ und befürchtet Klinikschließungen. Zudem kritisieren Tschentscher und Hildenbrand wie viele ihrer Länderkollegen die geringe Beteiligung des Bundes bei den versicherungsfremden Leistungen.
Hinzu kommt, dass bereits heute Ausgleichszahlungen für defizitäre Krankenhäuser viele Kommunen an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen. Durch das GKV-Spargesetz kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu. Kaum verwunderlich daher, dass das Sparpaket auch bei den Kommunen Protest auslöste. Private und freigemeinnützige Träger haben zudem keinen finanziellen Rückhalt und müssen die Kosten aus ihren eigenen Reserven stemmen.
So reagiert die Klinikbranche
Die DKG kritisiert das Gesetz an sich, aber auch die Länderentscheidung – zunächst allein die Tatsache, dass der Bundesrat die aus DKG-Sicht „unzumutbare Fristverkürzung“ akzeptiert hat, und dann auch die Tatsache, dass die Länder den Vermittlungsausschuss nicht angerufen haben. Zwar gab es im parlamentarischen Verfahren leichte Zugeständnisse, dennoch deckeln die neuen Vorgaben die Refinanzierung drastisch.
Für den DKG-Chef bleibt das GKV-Spargesetz ein Gesundheitskürzungsgesetz: „Echte Reformen, die das Gesundheitswesen zukunftsfähig machen und die Beiträge langfristig stabil halten oder sogar senken, sucht man vergebens.“ Er ist sich sicher: „Im Ergebnis werden die Kliniken jetzt ab dem Jahr 2028 sogar noch stärker belastet als im Kabinettsentwurf vorgesehen.“
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEVK) begrüßt die vereinbarten Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Besonderen Handlungsbedarf sieht DEVK-Vorsitzender Christoph Radbruch jedoch beim Pflegebudget und fordert einen Leistungsbezug beim Pflegebudget.
Praxistaugliche Vorschläge weitgehend abgelehnt
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands zeigt große Enttäuschung über das verabschiedete Gesetz. Die Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin beklagt besonders, dass die Koalitionsfraktionen die „konkreten, realistischen und praxistauglichen Vorschläge für Einsparungen im Krankenhausbereich“ weitgehend unberücksichtigt gelassen habe. Sie kritisiert den wirtschaftlichen Druck, der in der Phase der Transformation der Kliniklandschaft nun weiter auf die Krankenhäuser noch weiter erhöht werde.
„Den Krankenhäusern wird mit den nun beschlossenen Kürzungen das Äußerste abverlangt. Mit Blick auf den ausstehenden zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit gibt es angesichts der Kürzungen zudem keinen Spielraum mehr für dringend notwendige Strukturveränderungen im Klinikversorgungssystem“, gibt sie zu bedenken.
Auch die Universitätsklinika sehen das Gesetz mit Sorge, da diese laut ihrem Vorsitzenden, Prof. Jens Scholz, schon heute unter „großem wirtschaftlichen Druck“ stünden. Er sieht besonders kritisch die strikte Begrenzung der Vergütungsentwicklung einschließlich der begrenzten Refinanzierung der Tarifsteigerungen und die Ausweitung der MD-Prüfungen.
Ebenfalls Ablehnung von den anderen Akteuren
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) läuft Sturm gegen die Einschnitte im ambulanten Sektor. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten beklagen, dass die Regierungspolitik den Praxisbetrieb systematisch unattraktiv mache. Durch die Koppelung von Vergütungselementen an starre Finanzindikatoren und die strikte Ausgabenbegrenzung werde es für Praxen wirtschaftlich immer schwieriger, Personal zu halten oder Nachfolger zu finden. Die KBV warnt: Die Regierungsfraktionen „haben den Weg der Rationierung beschritten“ und spricht von einem „bitteren Tag“ für die Patienten und die medizinische sowie psychotherapeutische Versorgung. Der Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sagte: „Wir werden jetzt massive Kürzungsprogramme in den Praxen fahren.“
Wir werden jetzt massive Kürzungsprogramme in den Praxen fahren.
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler, reagiert mit Fassungslosigkeit auf die Verabschiedung des Gesetzes und spricht von einem „eklatanten Vertrauensbruch und einem hohen Risiko für die Versorgung“. Sie empört sich weiter: „Dieses politische Handeln ist respektlos gegenüber der Profession Pflege und den Hebammen, die das Versorgungssystem seit Jahren unter höchster Belastung aufrechterhalten.“ Aber auch die Art und Weise, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist, sei empörend. Ähnlich wie die DKG kritisiert der DPR, dass keine der frühzeitigen und fundierten Vorschläge aus der Profession in den Beschlüssen erkennbar berücksichtigt wurden.
Weniger innovative Therapien?
Auch die Pharmaindustrie wird über die Anhebung des statischen Herstellerabschlags auf 15,5 Prozent sowie strengere Preis-Mengen-Regelungen und Rabatte bei Impfstoffen stärker in die Pflicht genommen. Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) ist sich sicher, dass das Gesetz „die Versorgung von Patienten mit innovativen Therapien in Deutschland gefährdet“ und globale Unternehmen nicht mehr in Deutschland investieren würden.
Auch Apotheken steuern über einen erhöhten Kassenabschlag ihren Teil bei den Einsparungen bei. Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Thomas Preis, lehnte zwar die unbefristete Erhöhung des Apothekenabschlags ab, begrüßen aber grundsätzlich „einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung“, die vor allem mit dem Apothekenreformpaket einhergehen.








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