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TransformationNiedersachsen beantragt 445 Millionen Euro für Klinikprojekte

Der Krankenhausplanungsausschuss hat die Fortschreibung des Krankenhausplans für Niedersachsen beschlossen und beantragt 445 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds. Auch die Reformpläne des Bundes standen auf der Agenda.

Investitionen
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Symbolfoto

Im Fokus seiner letzten Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses des Jahres stand die regelhafte Fortschreibung des Krankenhausplans für Niedersachsen. Diese umfasst vor allem Verlagerungen von Planbetten innerhalb von Fachabteilungen oder zwischen Verbundkliniken sowie gesellschaftsrechtliche Anpassungen bei Trägerschaften.

Bei Anträgen zur Erweiterung der psychiatrischen Kapazitäten sieht der Ausschuss noch Diskussionsbedarf. Das Sozialministerium hat hierfür bereits ein unabhängiges Bedarfsgutachten in Auftrag gegeben.

Neben der Krankenhausplanung haben sich die Mitglieder über laufende und geplante Investitionsprojekte beraten. Ziel war es, eine belastbare Grundlage für die Investitionsentscheidungen ab 2026 zu schaffen.

Krankenhausreform und KHAG

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) informierte über den Stand der bundesweiten Krankenhausreform. Das Bundeskabinett hatte Anfang Oktober den Entwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) beschlossen. Die Länder fordern jedoch Nachbesserungen, etwa bei der Standortregelung für Leistungsgruppen und der Anrechnung bestimmter Fachärzte.

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Das KHAG sieht eine Verschiebung der Leistungsgruppen-Zuweisung auf den 1. Januar 2028 vor. Niedersachsen arbeitet bereits an der technischen Umsetzung, um Vorarbeiten in das neue Verfahren zu überführen.

Bereits rechtskräftig ist die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV). Vor diesem Hintergrund beschloss der Ausschuss, beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für 2026 Strukturmaßnahmen in Höhe von 445 Millionen Euro zu beantragen.

Zum Hintergrund des Krankenhausplanungsausschusses

Dem Gremium gehören neben dem Gesundheitsministerium unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, Krankenkassenverbände sowie beratend die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung an. 

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