
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sieht in der Krankenhausreform eine Chance. Eine geplante Änderung an der Krankenhausreform könnte jedoch für viele Kliniken in Niedersachsen zum Problem werden. Auf der Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) fand er dafür deutliche Worte.
Konkret geht es um Untergrenzen für das Pflegepersonal. Würden diese in einem pflegeintensiven Bereich unterschritten, hätte das Folgen für den gesamten Standort, warnte Philippi. Ein negatives Gutachten gefährde die Zuweisung der Leistungsstufen für die ganze Klinik, sagte der SPD-Politiker.
In Niedersachsen wäre Philippi zufolge jede zweite Klinik davon betroffen. „Das ist mehr als unverhältnismäßig, das ist mindestens im internationalen Diagnoseschlüssel eine F70“, sagte er. Der Diagnosecode F70 steht für eine leichte Intelligenzminderung.
Ausreichende Übergangsfinanzierung ungeklärt
Philippi erklärte, er habe bereits den Kontakt mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aufgenommen, damit der Bund diesen Punkt nachbessere. Am 27. März befasst sich der Bundesrat mit den Änderungen der Krankenhausreform.
Die NKG mahnte darüber hinaus, ohne einen tiefgreifenden Bürokratieabbau werde die Klinikreform nicht gelingen. „Jede Stunde, die nicht mit der Dokumentation, sondern am Patienten verbracht wird, erhöht die Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit“, sagte der NKG-Vorsitzende Rainer Rempe.
Auch die Finanzierung bleibt ein zentrales Thema. NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke betonte die Notwendigkeit einer ausreichenden Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser. Zwar erkenne die geplante Vorhaltevergütung die Bedeutung ständiger Bereitschaft an, löse jedoch „in ihrer aktuellen Ausgestaltung zentrale Finanzierungsprobleme nicht“. Die jüngsten Änderungen im Krankenhausreformanpassungsgesetz sorgten zudem bei den Pflegepersonalkosten für „Unsicherheit“ und seien „maximal kontraproduktiv und gefährlich“.
Die NKG fordert außerdem eine starke Landeskrankenhausplanung, die den besonderen Bedingungen des Flächenlandes Niedersachsen gerecht wird. Dies sei notwendig, um Kooperationen und Versorgungssicherheit zu ermöglichen.









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