Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

KrankenhausplanungNRW-Kliniken erhalten Milliarden für Strukturveränderungen

Um die neue Krankenhausplanung umsetzen zu können, stehen den KIiniken in Nordrhein-Westfalen insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt ganz klar auf Klimaschutz.

Holzwürfel mit "Fördermittel"-Aufdruck
Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com
Symbolfoto

Gute Nachrichten für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Grundsätze veröffentlicht, nach denen die Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können. Es geht um mehrere Milliarden Euro.

„Wir stellen den Krankenhäusern für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans und den damit zusammenhängenden Baumaßnahmen bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit setzt die Landesregierung auch finanziell ein klares Signal“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Es zeige die Wichtigkeit einer zukunftsfähigen Krankenhausstruktur.

Mehr zum Thema:

Zukunftsfähig zeigt sich auch der Förderschwerpunkt. Ein Drittel der bewilligten Mittel müssen für Maßnahmen zum Klimaschutz verwendet werden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen Krankenhausplanung stehen. Wie aus dem Fragenkatalog des Ministeriums hervorgeht, ist beispielsweise die Errichtung von Krankenhäusern (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) förderfähig. Eingeschlossen der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagengütern sowie die Wiederbeschaffung von Anlagengütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren. Auch bauliche Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien, Fassadendämmung, Bäume, die Patientenzimmer verschatten oder Dachbegrünungen kommen in Frage.

Für eine Förderung muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten
  2. Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen  

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums abrufbar. Voraussichtlich ab Ende Januar bis zum 2. April 2024 können interessierte Krankenhäuser ihre Anträge einreichen. Die Förderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen

Doctolib GmbH

Doctolib Hospital – Mit Digitalisierung zu mehr Effizienz und Erfolg! 

Die Technologie von Doctolib schafft einen…

Philips GmbH Market DACH

Philips vernetzt Daten, Technologien und Menschen

Die Medizin macht täglich Fortschritte. Damit steigen auch die…