
Gute Nachrichten für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Grundsätze veröffentlicht, nach denen die Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können. Es geht um mehrere Milliarden Euro.
„Wir stellen den Krankenhäusern für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans und den damit zusammenhängenden Baumaßnahmen bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit setzt die Landesregierung auch finanziell ein klares Signal“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Es zeige die Wichtigkeit einer zukunftsfähigen Krankenhausstruktur.
Zukunftsfähig zeigt sich auch der Förderschwerpunkt. Ein Drittel der bewilligten Mittel müssen für Maßnahmen zum Klimaschutz verwendet werden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen Krankenhausplanung stehen. Wie aus dem Fragenkatalog des Ministeriums hervorgeht, ist beispielsweise die Errichtung von Krankenhäusern (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) förderfähig. Eingeschlossen der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagengütern sowie die Wiederbeschaffung von Anlagengütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren. Auch bauliche Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien, Fassadendämmung, Bäume, die Patientenzimmer verschatten oder Dachbegrünungen kommen in Frage.
Für eine Förderung muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten
- Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums abrufbar. Voraussichtlich ab Ende Januar bis zum 2. April 2024 können interessierte Krankenhäuser ihre Anträge einreichen. Die Förderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt








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