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AntragstellungSchleswig-Holstein und das Warten auf die Leistungsgruppen

Erst soll die bundesweite Leistungsgruppenverordnung vorliegen, dann will Schleswig-Holstein konkrete Schritte zur Antragsstellung für die Krankenhäuser einleiten. Die Software für den Prozess steht bereit.

Prof. Dr. Kerstin von der Decken
Frank Peter
Ministerin Kerstin von der Decken bittet um Geduld beim Antragsverfahren für Leistungsgruppen in Schleswig-Holstein.

In manchen Ländern wie in Sachsen und Niedersachsen ist das Antragsverfahren der Leistungsgruppen schon angelaufen. Andere warten noch auf die fehlende Rechtsverordnung des Bundes, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte im Sozialausschuss: „Schleswig-Holstein vollzieht den Prozess so strukturiert und faktenbasiert wie möglich, um den Kliniken und der Versorgungsstruktur unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein möglichst stabiles Fundament zu geben.“

Es brauche noch etwas Geduld bis wichtige Voraussetzungen wie eben jene bundesweite Rechtsverordnung erlassen wird, welche die Leistungsgruppen genauer definieren soll. Eigentlich hätte sie bis spätestens zum 31. März 2025 verabschiedet werden sollen, doch die Frist konnte nicht eingehalten werden. Die Ministerin hofft darauf, dass die neue Bundesregierung bald einen Zeitplan mit denen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verankerten Fristen und notwendigen Anpassungen vorlegen werde.

Keine doppelte Arbeit

Trotz des enormen Drucks, der auf den Krankenhäusern lastet, sei es der richtige Weg, das Antragsverfahren erst dann zu eröffnen, wenn ein konkreter Entwurf der Leistungsgruppenverordnung vorliege. Ziel sei es, so ressourcenorientiert wie möglich mit den Krankenhäusern umzugehen und doppelte Arbeit zu vermeiden, so das Ministerium.

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Grundsätzlich ist im KHVVG vorgesehen, dass die Krankenhäuser die Leistungsgruppen, in denen sie zukünftig Leistungen erbringen wollen, auf elektronischem Weg beantragen. Durch die Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser sollen die entsprechenden medizinischen Dienstleistungen bereitgestellt und abgerechnet werden können, sobald die Krankenhausreform voraussichtlich 2027 in Kraft tritt.

Ablauf Antragsverfahren

Die Antragsunterlagen, die unter anderem Nachweise zu Leistungsmengen sowie sachlichen und personellen Voraussetzungen enthalten, müssen zur Prüfung elektronisch an den Medizinischen Dienst Nord (MD-Nord) übermittelt werden. Mitarbeitende des MD-Nord prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Erbringung der jeweiligen Leistungsgruppe in einem Krankenhaus erfüllt sind, und erstellen ein Gutachten, das anschließend wiederum an das Ministerium geht.

Zur strukturierten Bearbeitung und Übermittlung der Anträge hat der MD-Nord dafür eine entsprechende Software entwickeln lassen. Ge­meinsam mit acht anderen Ländern plane Schleswig-Holstein diese Software zu nutzen. Man sei damit auch zeitlich mit anderen Bundesländern bei der Umsetzung der Reform im Gleichklang, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Sobald der Leistungsgruppenausschuss die Verordnung erarbeitet hat, könnten konkrete Schritte zur Antragsstellung bekannt gegeben werden. Auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz und Thüringen haben das Antragsverfahren zeitlich aufgrund der noch ausstehenden Vorgaben des Bundes verschoben.

Sobald das Bundesamt für soziale Sicherung eine Förderrichtlinie zum Transformationsfonds erlassen hat, will Schleswig-Holstein auch hier ein Verfahren zur Antragstellung einleiten.

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