
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben in den ersten drei Quartalen dieses Jahres ein Plus verbucht. Bis Ende September entstand bei den 97 Kassen ein Überschuss von 195,3 Millionen Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Einnahmen von 215,6 Milliarden standen demnach Ausgaben von 215,4 Milliarden Euro gegenüber. Die Finanzreserven lagen bei 10,2 Milliarden Euro. Die Krankenkassen verzeichneten in den ersten drei Quartalen 2022 bei einem Versichertenzuwachs von 0,3 Prozentpunkten einen absoluten Zuwachs der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 4,9 Prozent.
Alle Kassenarten haben moderate Überschüsse erwirtschaftet. Die Überschüsse der Innungskrankenkassen belaufen sich dabei auf 44,2 Millionen Euro, bei den Betriebskrankenkassen sind es 40,7 Millionen Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse konnte ein Plus von 33,9 Millionen Euro erzielen, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen sind es 32,7 Millionen Euro. Die Ersatzkassen und die Knappschaft konnten jeweils 31,3 Millionen Euro beziehungsweise 12,6 Millionen Euro Überschuss erwirtschaften.
Kostensteigerungen in mehreren Bereichen
Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Schutzimpfungen (17,9 Prozent), bei den Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (13,7 Prozent) sowie im Bereich der Fahrkosten (11,2 Prozent). Der Anstieg bei den Schutzimpfungen ist auf die Ausgaben für Impfstoffe und dabei vorrangig auf die Gruppe der Herpes-Zoster-Impfstoffe (Impfungen gegen Gürtelrose) zurückzuführen. Die Kosten für Corona-Impfstoffe fallen nicht darunter; diese werden vom Bund und nicht von den Krankenkassen finanziert.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund weiterhin einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert werden. Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen für Corona-Testungen und für Impfungen gegen COVID-19 im Rahmen der Coronavirus-Impf- und Testverordnung sowie Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser. Insgesamt wurden rund 19,9 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund refinanziert.
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind in den ersten drei Quartalen um 3,5 Prozent und damit weniger stark als der Durchschnitt der Leistungsausgaben gestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Korrekturmaßnahmen, welche ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigieren, im 1. Halbjahr 2022 ausgabendämpfend wirkten. Auch die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind mit einem Anstieg von 3,3 Prozent weniger stark als der Durchschnitt aller Leistungsausgaben gestiegen. Dies dürfte vorrangig auf eine weiterhin stagnierende oder gar rückläufige Mengenentwicklung zurückzuführen sein.
Defizite für 2023 erwartet
Für das neue Jahr wird allerdings ein Milliardendefizit erwartet. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) dazu: „Am 12. November 2022 ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz stabilisieren wir die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen und schützen die Beitragszahler vor hohen Beitragssatzsteigerungen im kommenden Jahr. Dabei bleibt das hohe Niveau und die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle Versicherten gewahrt.“
Die vom Bundestag beschlossene Finanzspritze umfasst auch eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,3 Punkte. Der Gesamtbeitrag würde damit im Schnitt auf 16,2 Prozent steigen. Den jeweiligen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder legen die einzelnen Kassen aber selbst fest, sie können vom Durchschnittswert abweichen.
Die Regelungen sollen ein für 2023 erwartetes Minus von 17 Milliarden Euro auffangen. Dazu gehört ein Abbau von Finanzreserven bei den Kassen. Der Bund stockt seinen üblichen Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro auf. Mit höheren Abschlägen herangezogen werden auch Arzneimittelhersteller und Apotheken.





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