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Der kma Entscheider-Blog

kma Entscheider BlogDer Start der ePA nach 15 Jahren Diskussion

Schnell verfügbare Notfalldaten, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen von Medikamenten aufgrund einfach zugänglicher Informationen verspricht die elektronische Patientenakte (ePA). Nach 15-jähriger Diskussion wird die ePA der Krankenkassen im kommenden Jahr an den Start gehen.

Milena Kolb
Privat
Milena Kolb ist im Klinikmanagement tätig und engagiert sich bei Hashtag Gesundheit e.V.

In Deutschland gibt es ein im internationalen Vergleich leistungsfähiges Gesundheitssystem. Bei näherer Betrachtung zeigen sich jedoch unterschiedliche Informationen zwischen den Sektoren. Nicht alle an der Behandlung eines Patienten beteiligten Personen können auf dieselben Informationen zugreifen. Aus Doppeluntersuchungen oder Wechselwirkungen von Medikamenten resultieren Abstriche in der Patientenversorgung und letztlich entsteht eine finanzielle Mehrbelastung im Gesundheitswesen. Eine umfängliche Krankengeschichte ermöglicht bessere Behandlungen bei schlankeren Prozessen in Krankenhäusern.

Startschwierigkeiten

Leider bedeutet der Startschuss zur ePA nicht, dass alle Patienten diese ab dem 01.01.2021 vollumfänglich nutzen werden. Der Gesetzgeber räumt den Patienten das Recht ein, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten. Eine ebenfalls diskutierte Opt-out-Variante wurde nicht übernommen. Als Begründung wird einmal mehr der Datenschutz herangezogen. Dies könnte zu einer abwartenden Haltung innerhalb der Bevölkerung führen.

Zudem werden viele Anwendungen, unter anderem der Impfausweis oder der Mutterpass, erst ab dem 01.01.2022 zur Anwendung kommen. Auch dies könnte eine abwartende Haltung hervorrufen.

Was bedeutet die ePA im Krankenhaus?

Die Krankenhäuser arbeiten mit Hochdruck an der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Diese ist bis zum 01.01.2021 verpflichtend. Dadurch entsteht im Vorfeld der Einführung der ePA ein hoher Arbeitsaufwand.

Aus Managementsicht ist, aufgrund der Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen, eine adäquate, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende und effiziente Patientenversorgung wünschenswert. Die Effizienz könnte in einigen Behandlungsfällen durch schnell zugängliche Informationen und folglich einer schnelleren Anamnese oder einer Vermeidung von Doppeluntersuchungen verbessert werden.

Doch als Folge der Opt-in-Variante könnte sich der Zeitaufwand im Krankenhaus erhöhen statt verringern. Bei Vorliegen einer ePA für den Arzt nicht erkennbar ist, ob es sich um die vollständige Krankengeschichte handelt. Dadurch könnten Anamnesen wesentlich länger dauern, denn im Zweifel ist die Aussagekraft der Krankengeschichte sorgfältig zu überprüfen. 

Fazit

Die ePA wird als Kernstück in der Digitalisierung des Gesundheitswesens beschrieben. Durch sie könnten Prozesse im Krankenhaus verbessert und Behandlungen effizienter werden. Allerdings wäre dafür eine flächendeckende Nutzung der ePA nötig. Nutzt nur ein Teil der Bevölkerung die ePA, wie es derzeit aufgrund der Opt-in-Variante zu erwarten ist, könnten die erhofften positiven Effekte ausbleiben. Aus diesem Grund sind eine Informationskampagne zur Einführung der ePA sowie entsprechende Beratungen durch alle Leistungserbringer wünschenswert.

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