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Digitale GesundheitsversorgungePA, Primärversorgung, kein Fax mehr – Kabinett beschließt GeDIG

Das Kabinett hat das GeDIG beschlossen: Die ePA soll zur zentralen Versorgungsplattform werden, Fax und Papier sollen endlich der Vergangenheit angehören. Krankenkassen und Ärzte sind sich vor allem beim Datenzugriff auf die ePA noch uneins.

Nina Warken
Tobias Koch
„Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Kabinettbeschluss des GeDIG.

Endlich Schluss mit dem Papierchaos? Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen Versorgungsplattform ausbauen, die Telematikinfrastruktur stabilisieren und bürokratische Hürden abbauen. So sollen laut Warken überflüssige Berichts- und Nachweispflichten reduziert werden. 

„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt“, erklärte Warken zum Kabinettsbeschluss vom 15. Juli. Das Gesetz solle dafür sorgen, dass Gesundheitsdaten „breiter, sicher und verantwortungsvoll genutzt werden können.“

ePA als zentrale Plattform 

Kernstück des Gesetzes ist die Weiterentwicklung der ePA. Krankenkassen sollen künftig mehr Spielraum erhalten, die ePA kassenindividuell auszubauen – etwa um Hinweise zur Gesundheitsprävention, Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen, KI-gestützte Befundaufbereitungen oder individuelle Beipackzettel. Zudem ist eine Volltextsuche ab Anfang 2027 sowie eine digitale Impfübersicht ab Mitte 2027 geplant.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: „Die elektronische Patientenakte darf nicht als digitaler Dokumentenspeicher gesehen werden“, betonte Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes. Sie müsse zur zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung werden.

Auch die AOK zeigt sich grundsätzlich aufgeschlossen. Dr. Carola Reimmann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt insbesondere die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken. Das Gesetz erweitere die Auswertungszwecke, stelle die Informationspflichten der Kassen klar und ermögliche mit Einverständnis der Versicherten die Auswertung von ePA-Daten. Das seien „wichtige Fortschritte, die die Regelungen zur Datenauswertung noch praxistauglicher machen.“ Positiv bewertet Reimann zudem die geplanten Reallabore, in denen innovative Ansätze, etwa der Einsatz Künstlicher Intelligenz, unter realen Bedingungen erprobt werden können.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen sieht den Entwurf sehr kritisch. „Der Entwurf weist immer noch einen gefährlichen Paradigmenwechsel auf, den wir entschieden ablehnen“, erklärten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer gemeinsamen Stellungnahme. Patientendaten gehörten nicht in die Hände von Krankenkassen – medizinische Probleme sollten im vertrauten Rahmen mit Ärztin oder Psychotherapeut besprochen werden, nicht über ungebetene Hinweise der Kasse. Mit Einwilligung der Versicherten sollen Krankenkassen künftig sogar Daten aus Wellness-Anwendungen erheben dürfen. Für die KBV fehlt hier jeglicher Beleg für einen Nutzen.

Primärversorgung: Einstieg mit Fragezeichen

Ein weiterer Schwerpunkt des GeDIG ist die digitale Vorbereitung des geplanten Primärversorgungssystems. Die E-Überweisung soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Die Anwendung soll dann direkt in der ePA zur Verfügung stehen. Versicherte sollen künftig über die ePA-App, den Hausarzt oder die 116117 Zugang zur Versorgung erhalten. Gleichzeitig soll die Kommunikation zwischen Leistungserbringern „konsequent digitalisiert“ ablaufen. „Zum Einsatz kommen anstelle von Fax und Papier zukünftig die sicheren Email- und Messengerdienste KIM und TI-M“, heißt es vom BMG.

Der GKV-Spitzenverband sieht hier einen wichtigen Fortschritt: „Mit dem GeDIG werden die technischen Grundlagen für die digital gestützte Primärversorgung geschaffen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende. Weitere gesetzgeberische Schritte müssten jedoch zügig folgen.

Die AOK begrüßt ebenfalls, dass die ePA-Apps der Krankenkassen den Versicherten künftig einen ergänzenden digitalen Versorgungseinstieg bieten – von der Buchung von Arztterminen bis zum Zugriff auf die elektronische Überweisung. Allerdings mahnt Reimann, dies müsse durch eine gesetzliche Verpflichtung der Arztpraxen flankiert werden, ausreichend Termine für das zentrale Verzeichnis bereitzustellen. Bei der digitalen Bedarfseinschätzung, die technisch von der KBV umgesetzt werden soll, sieht die AOK zudem „viel Klärungs- und Abstimmungsbedarf“: Die Instrumente Ersteinschätzung und Bedarfseinschätzung müssten konsequent zusammengedacht werden, mit gemeinsamen Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben für alle Bereiche.

Die KBV stört sich unterdessen an der geplanten Umsetzung über bis zu 90 verschiedene ePA-Apps der Krankenkassen: „Da wird Chaos vorprogrammiert“, heißt es in der Stellungnahme. Das etablierte und millionenfach genutzte Angebot der 116117 werde damit unnötig konkurriert.

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Einsparversprechen ohne Transparenz

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet durch das GeDIG mit jährlichen Entlastungen von rund 445 Millionen Euro. Die KBV zeigt sich skeptisch: Wie das Ministerium auf diese Zahl komme, „bleibt dessen Geheimnis“. Digitale Anwendungen kosteten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zunächst vor allem Geld und Nerven – bis sie halbwegs funktionieren.

Kritisch sieht die AOK zudem die geplante Ausweitung der Direktabrechnung auf Leistungen, die dem Sachleistungsprinzip unterliegen. Für solche Leistungen gebe es bereits etablierte und vertraglich geregelte Verfahren. Bei einer Einführung der Direktabrechnung drohten neben einer Zersplitterung der Verfahren auch höhere Kosten. Das sei „in Zeiten klammer Kassen nicht nachvollziehbar", so Reimann. In diesem Punkt sei man sich ausnahmsweise mit den Verbänden der Leistungserbringer einig: Diese Regelung solle gestrichen werden.

Forschungspotenzial heben, Bürokratie abbauen

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt die Stoßrichtung des GeDIG grundsätzlich, mahnt aber zu konsequenter Nachbesserung. Das Gesetz könne wichtige Voraussetzungen für ein modernes, datenbasiertes Versorgungssystem und die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung schaffen – entscheidend sei jedoch, dass bürokratische Doppelregulierungen abgebaut und die Anforderungen der medizinischen Forschung von Beginn an berücksichtigt werden.

Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), sieht im GeDIG einen „dringend benötigten Meilenstein", um Deutschland vom digitalen Nachzügler wieder zum Schrittmacher zu machen. Gleichzeitig fordert er mehr Mut: bei der Interoperabilität, beim Abbau bürokratischer Doppelregulierungen und bei der Möglichkeit, Daten aus allen Quellen zusammenzuführen.

Gematik: Wer zahlt, soll auch mitentscheiden

Ein weiterer Streitpunkt ist die Rolle der Gematik. Das Gesetz gibt ihr erweiterte Befugnisse: Sie soll künftig Dienste und Anwendungen direkt am Markt beschaffen können, um die Komplexität der Telematikinfrastruktur zu reduzieren. 2025 kam es durchschnittlich zu 25 Störungen pro Monat. Derzeit existieren von jeder TI-Anwendung teils mehr als hundert Varianten verschiedener Anbieter mit identischer Funktionalität.

Die Gematik sollte auf ihre Aufgabe als technische Infrastruktur- und Standardisierungsorganisation fokussiert bleiben.

Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die Innungskrankenkassen (IKK) mahnen hier zu klaren Grenzen. „Die Gematik sollte auf ihre Aufgabe als technische Infrastruktur- und Standardisierungsorganisation fokussiert bleiben“, so Dr. Martin Krasney. Der IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl ergänzt: Es könne nicht sein, dass die GKV zwar die Finanzierung übernehme, aber keinen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen habe. Die Innungskrankenkassen fordern zudem, den Aufbau der Telematikinfrastruktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren.

Auch die AOK unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel eines stabilen TI-Betriebs, sieht aber die starke Ausweitung der Gematik-Befugnisse kritisch. Mit der Bündelung zusätzlicher Aufgaben und Verantwortlichkeiten brauche es „eine verbindliche und transparente Governance, um die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verlässlich auszugestalten und kostenintensive Doppelstrukturen zu vermeiden.“

Lichtblicke für die Praxis

Trotz grundsätzlicher Kritik erkennt die KBV auch positive Ansätze im Entwurf: Erstmals werde bei digitalen Lösungen nicht nur Interoperabilität, sondern auch Qualität und Anwenderfreundlichkeit adressiert. Zudem sollen Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, Praxen beim Systemwechsel zu unterstützen, Daten kostenfrei bereitzustellen und frühzeitig über Updates zu informieren. „Das lässt hoffen, dass sich die Praxen künftig nicht mehr mit schlecht funktionierender Software rumschlagen müssen“, so die KBV-Vorstände.

Die IKK betonen ihrerseits, dass digitale Gesundheitsanwendungen künftig strengen Evidenz- und Sicherheitsanforderungen genügen müssen: „Was keinen nachgewiesenen Nutzen hat, darf nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“

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