
Es war eine Planänderung mit Ankündigung: In seiner Sitzung am 21. Oktober hat der Gemeinderat von Baden-Baden nicht wie geplant über die Entlastung des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers des Klinikums Mittelbaden (KMB), Daniel Herke, abgestimmt. Statt wie in der Beschlussvorlage vorgesehen, der Geschäftsführung insgesamt die Entlastung zu erteilen, wurde am Montag nur der medizinische Geschäftsführer Dr. Thomas Iber entlastet. Eine Entscheidung zu Daniel Herke wurde vertagt.
Herke hatte das KMB, das für 2023 einen Jahresfehlbetrag von knapp 8,9 Millionen Euro ausweist, von 2020 bis zum 19. August 2024 zusammen mit Iber geleitet. Im Juni 2024 war bekannt geworden, dass er den kommunalen Versorger vorzeitig verlassen werde – im gegenseitigen Einvernehmen, aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Führung des Unternehmens, hieß es damals. Ab dem 1. Februar 2025 soll Herke zweiter Geschäftsführer des Klinikums Worms werden.
Über seine Entlastung in Baden-Baden können die Kommunalpolitiker nun entweder in der nächsten Gemeinderatssitzung am 25. November oder auch erst im Dezember entscheiden. Zunächst gebe es noch Klärungsbedarf, heißt es auf Anfrage von kma aus dem Baden-Badener Rathaus. Nach dem Wechsel in der Geschäftsführung solle jetzt erst einmal in Ruhe geprüft und aufgearbeitet werden, welche Folgen der Wechsel hatte. Derzeit ist übergangsweise Cord Meyer von der Oberender AG kaufmännischer Geschäftsführer des Klinikums, voraussichtlich zum Jahresbeginn 2025 soll Felix Brenneisen die Position übernehmen.
Schadenersatzansprüche sind im Bereich des Möglichen.
Entscheidend für die Vertagung dürfte ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage durch den Stadtrat Markus Fricke von der Fraktion der Freien Bürger für Baden-Baden (FBB) gewesen sein. Er hatte beantragt, über die Entlastung der Geschäftsführung getrennt abzustimmen und Daniel Herke die Entlastung zu verweigern.
Zur Begründung erklärte Fricke in seinem Antrag, „die Bewertung des mir als Aufsichtsrat bislang bekannt Gewordenen zur kaufmännischen Seite der Geschäftsführung begründet meine Rechtsmeinung, dass Schadenersatzansprüche im Bereich des Möglichen sind“.
Allerdings unterliege er als Aufsichtsrat des Klinikums der Schweigepflicht und könne die Begründung deshalb nicht offenlegen, so Fricke weiter. Der Gemeinderat dürfe sich jedoch eventueller Schadensersatzansprüche nicht selbst begeben, schreibt der Stadtrat. Eine Entlastung habe die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses. Dabei stand am Montag nicht zur Entscheidung an, „ob solche Ansprüche bestünden, in welcher Höhe und ob wir den Weg der Einforderung letztendlich gingen“, formuliert Fricke. Es gehe lediglich darum, „im Interesse unserer Bürger diese Türe nicht selbst zuzuschlagen“.







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