Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

PilotphaseSchutz vor Gewalt – Klinikum Dortmund testet Bodycams

Mit Bodycams will das Klinikum Dortmund Mitarbeitende vor Übergriffen schützen – vor allem in den Notaufnahmen. Was die Pilotphase vorsieht und welche Regeln für den Einsatz gelten.

Klinikzentrum Mitte Dortmund
Klinikum Dortmund
Hier am Klinikzentrum Mitte sollen in der Notaufnahme Bodycams eingesetzt werden.

Zum Schutz der Mitarbeitenden vor gewalttätigen Übergriffen testet das Klinikum Dortmund ab kommendem Jahr den Einsatz von Bodycams. Sie würden ab Mitte Januar für eine dreimonatige Pilotphase in den Notaufnahmen der Standorte Mitte und Nord sowie der Kinderklinik eingeführt werden, teilte das Klinikum mit. Danach soll entschieden werden, ob die kleinen Kameras am Kittel weiterhin eingesetzt werden, möglicherweise auch in anderen Klinikbereichen. 

Schutz der Mitarbeitenden steht im Vordergrund

Hintergrund der Maßnahme sei ein Anstieg der Gewalttaten und Angriffe auf das Personal in Krankenhäusern, insbesondere in Notaufnahmen, hieß es. In Dortmund sollen die Minikameras vor allem im Empfangsbereich zum Einsatz kommen. Erhofft werde eine präventive und deeskalierende Wirkung, wie dies bei Polizei und Ordnungsämtern der Fall sei. Komme es zu Taten, die zur Anzeige gebracht werden, könnten die Aufnahmen außerdem der Beweissicherung dienen, hieß es weiter. 

Eingeschaltet werden sollen die Kameras laut Klinikum ausschließlich in eskalierenden Situationen  – nicht jedoch während einer medizinischen Behandlung oder einer vertraulichen Situation. Auch muss das Aufzeichnen dem Gegenüber deutlich angezeigt werden. Zudem können Mitarbeitende nach Auskunft des Klinikums frei wählen, ob sie mit einer Bodycam ausgestattet sein möchten und wann sie diese einschalten.

Mehr zum Thema:

Langer Weg von der Idee bis zur Einführung 

Erste Pläne für die Ausstattung des Personals mit kleinen Kameras hatte das Klinikum Dortmund bereits im vergangenen Jahr geäußert. Das Vorhaben war jedoch zunächst umfassend rechtlich geprüft worden. 

Laut verschiedener Rechtsexpertisen, unter anderem aus dem Landesgesundheitsministerium sowie von der Landesdatenschutzbeauftragten, ist die Verwendung von Kameras unter eingegrenzten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Das Konzept sieht nach Angaben des Klinikums eine datenschutzkonforme Aufzeichnung, Verarbeitung, Speicherung und automatisierte Löschung der Daten vor. Auch der Betriebsrat unterstütze das Projekt.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen