
Die Schlosspark-Klinik in Berlin-Charlottenburg, ein Akut- und Regelversorger sowie akademisches Lehrkrankenhaus der Charité, hat am 25. Juni 2025 ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet. Ziel ist eine nachhaltige wirtschaftliche Sanierung unter Fortführung des Krankenhausbetriebs. Für Patientinnen und Patienten, betont die Klinikleitung, ändere sich nichts – sämtliche medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen würden uneingeschränkt weiter erbracht.
Angesichts der angespannten Lage im deutschen Krankenhauswesen – steigende Kosten, Personalmangel, Reformdruck – sei der Schritt laut Geschäftsführer Dr. Gunnar Pietzner „notwendig und vorausschauend“. Mehr als 750 Mitarbeitende wurden in Mitarbeiterversammlungen über die Situation informiert. Für die nächsten drei Monate sichert die Agentur für Arbeit die Gehaltszahlungen, danach übernimmt das Haus selbst.
Sanierung in Eigenverwaltung
Mit der Entscheidung für die Eigenverwaltung nutzt die Klinik ein seit 2012 gesetzlich etabliertes Instrument nach § 270b InsO. Anders als im klassischen Insolvenzverfahren verbleibt die Steuerung des Unternehmens in den Händen der bisherigen Leitung, ein externer Insolvenzverwalter wird nicht eingesetzt. Stattdessen soll im Zusammenspiel mit Gläubigern, Sachwalter und Gericht ein Insolvenzplan erarbeitet werden, der auf die Fortführung des Hauses abzielt. Ein Verkauf der Klinik („asset deal“) ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Unterstützt wird die Schlosspark-Klinik bei der Restrukturierung von der auf Krisensituationen spezialisierten Beratungsgesellschaft Horizon-re GmbH mit Sitz in Frankfurt und Berlin. Als weiterer Geschäftsführer verstärkt der Sanierungsrechtler Dr. Alexander Verhoeven das Managementteam. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestellte zudem Dr. Gordon Geiser von GT Restructuring (Greenberg Traurig LLP) als vorläufigen Sachwalter. Geiser übernimmt eine überwachende Rolle, die operative Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.
Insolvenzen häufen sich
Der Fall steht exemplarisch für den wirtschaftlichen Druck, unter dem viele Krankenhäuser derzeit stehen. Laut einer Roland-Berger-Umfrage aus dem Frühjahr 2024 sehen über 50 Prozent der Klinikleitungen ihre Liquidität gefährdet, bei jedem vierten Haus ist sogar eine Insolvenz nicht ausgeschlossen. Die aktuelle Reform der Krankenhausvergütung, die mit dem Startjahr 2025 u.a. Vorhaltepauschalen, neue Leistungsgruppen und Strukturvorgaben vorsieht, bietet einen zusätzlichen Anreiz für wirtschaftlich angeschlagene Häuser, sich strategisch neu aufzustellen.
Die Schlosspark-Klinik versteht ihr Verfahren deshalb nicht nur als Notmaßnahme, sondern als aktive Vorbereitung auf die künftigen Anforderungen eines reformierten Klinikmarkts. „Wir sehen in der Eigenverwaltung die Chance, unsere wirtschaftliche Basis zu stärken und gleichzeitig unser Leistungsangebot langfristig zu sichern“, sagt Dr. Pietzner. Patientenversorgung und medizinische Qualität sollen dabei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden.







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