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Märkischer KreisVier Städte klagen wegen Finanzierung des Klinikums Lüdenscheid

Mit einer Klage wollen vier Städte im Märkischen Kreis erreichen, dass sie weniger für das kreiseigene Klinikum Lüdenscheid zahlen müssen. Ihre Bürger würden eher die Kliniken vor Ort nutzen, argumentieren sie. Deren Träger positionieren sich klar.

Klinikum Lüdenscheid
Märkische Kliniken
Das Klinikum Lüdenscheid muss aufwendig saniert werden.

Die Krankenhausfinanzierung beschäftigt zunehmend die Gerichte. Nach einem Klinikbündnis in Berlin und Agaplesion in Frankfurt klagen auch vier Städte im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen. Hemer, Iserlohn, Menden und Plettenberg wehren sich auf diesem Weg dagegen, wie stark sie über die Kreisumlage die millionenschwere Sanierung des kreiseigenen Klinikums Lüdenscheid mitfinanzieren sollen. Das belaste und überfordere die Kommunen, erklären sie.

Aus Sicht der Städte, die ebenfalls Krankenhausstandorte sind, nehmen die jeweiligen Bürger den Maximalversorger in Lüdenscheid nicht so stark in Anspruch, dass die angesetzte Kreisumlage angemessen wäre. In ihren Anfechtungsklagen, die sie vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben haben, fordern die Städte daher eine Anpassung ihres Umlageanteils.

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Die Kosten müssten entsprechend der bürgerlichen Inanspruchnahme gesplittet werden, erklärt etwa Christian Schweitzer, Bürgermeister der Stadt Hemer. Eine erste juristische Einschätzung habe ergeben, „dass es Ansatzpunkte für die Einführung einer differenzierten Kreisumlage gibt“. Zu den Märkischen Kliniken, die im Rahmen der Kreisumlage durch alle 15 kreisangehörigen Kommunen im Märkischen Kreis finanziert werden, gehört neben dem Klinikum Lüdenscheid (rund 900 Betten und rund 2800 Beschäftigte) auch die Stadtklinik Werdohl.

Andere Träger begrüßen die Klage

Von den übrigen Kliniken im Kreis, die andere Träger haben, bekommen die klagenden Städte Rückendeckung. Die Anfechtungsklage werde ausdrücklich begrüßt, erklären die Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis (KKIMK), die DGD Lungenklinik Hemer und die DGD Stadtklinik Hemer in einer trägerübergreifenden Stellungnahme. Die KKIMK betreiben das St. Elisabeth Hospital und das Bethanien Krankenhaus in Iserlohn sowie das St. Vincenz Krankenhaus in Menden.

Im Märkischen Kreis gebe es ein Ungleichgewicht in der Finanzierung von Kliniken, das dringend angegangen werden müsse, heißt es in der Stellungnahme weiter. Während das Klinikum Lüdenscheid seine Verluste und Investitionen über eine Umlage aus Steuergeldern ausgleichen könne, blieben die Kliniken in Iserlohn, Hemer, Menden und Plettenberg ohne Unterstützung zurück, obwohl diese ebenso die öffentliche Gesundheitsversorgung sicherten.

Die ungleiche Verteilung von finanziellen Ressourcen ist unfair.

Man erkenne die Notwendigkeit einer weiteren finanziellen Unterstützung aller Träger an, so die Kliniken, dabei dürften aber nicht nur einzelne Akteure berücksichtigt werden. Alle Kliniken im Märkischen Kreis sollten dementsprechend gleichbehandelt werden, heißt es. Die ungleiche Verteilung von finanziellen Ressourcen sei nicht nur unfair, sondern habe auch „schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung“. Es könne nicht hingenommen werden, „dass einige Kliniken finanziell aus Steuermitteln unterstützt werden, während andere leer ausgehen“.

Mittlerweile gebe es rechtliche Untersuchungen, dass der selektive Defizitausgleich eines Landes oder einer Kommune durch Steuermittel nur für staatliche beziehungsweise kommunale Krankenhäuser gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt) verstoße. Er sei deshalb rechtsrechts- und verfassungswidrig. Entsprechend fordern die Kliniken „eine sofortige Überprüfung der gegenwärtigen politischen Beschlusslage und der derzeitigen Praktiken mit dem Resultat der Einführung eines fairen Verteilungssystems für alle Krankenhäuser im Märkischen Kreis“.

Der Stadt Hemer zufolge hat der Märkische Kreis als Eigentümer der Märkischen Kliniken ein Sanierungskonzept für das Klinikum Lüdenscheid beschlossen, demzufolge bis 2033 rund 153 Millionen Euro für die Modernisierung investiert werden sollen. Allein bis zum Jahr 2026 seien demnach Investitionen in Höhe von rund 54 Millionen Euro geplant, so die Stadt, „die erhebliche Zinslasten verursachen“.

Landkreis wartet Klagebegründung ab

Der Landkreis verweist mit Blick auf die Stellungnahme der anderen Klinikträger auf Kreistagsbeschlüsse zu den Märkischen Kliniken. Diese setze die Kreisverwaltung gemeinsam mit der Geschäftsführung um. Der Kreistag habe sich parteiübergreifend deutlich positioniert und beschlossen, dass das Krankenhaus in der Trägerschaft des Kreises verbleibe – und damit sei der Märkische Kreis auch verpflichtet, „die nötigen finanziellen Mittel zur Sicherstellung des Betriebs der Märkischen Kliniken aufzubringen“. Es sei darüber hinaus ein Unterschied, ob es einen öffentlichen Auftrag durch die Krankenhausplanung vom Land gebe oder ob ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft sei.

In Bezug auf die Klagen der Städte handele es sich um ein laufendes Verfahren. Die eingegangenen Klagen dienten zunächst zur Fristwahrung, und die ausführliche Klagebegründung bleibe abzuwarten, so der Kreis: „Auch vor diesem Hintergrund können wir uns noch nicht äußern.“

Grundsätzlich allerdings, so wird in Lüdenscheid auch betont, dürften der große finanzielle Druck und die nicht auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land „nicht zu Verwerfungen in der kommunalen Familie beziehungsweise zwischen dem Märkischen Kreis als Träger der Märkischen Kliniken und anderen lokalen Trägern führen“.

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