
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die geplante Krankenhausreform scharf. „Wir sehen hier wieder einmal eine vertane Chance, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu reformieren“, sagt Vera Lux, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) im Hinblick auf das vom Kabinett verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).
„Ohne eine flankierende Reform der Primärversorgung mit struktureller Einbindung pflegerischer Expertise bleibt das Stückwerk“, so die DBfK-Chefin in einer Mitteilung vom 15. Oktober. Statt früher anzusetzen, um Krankenhausaufenthalte zu vermindern oder bestenfalls zu vermeiden, würde das teure Krankenhaussystem gestärkt, auch wenn es künftig weniger Häuser geben werde.
Wir wissen, dass bei zu wenig Pflegepersonal auf den Stationen Komplikationsraten ... und sogar die Mortalität steigen.
Kritisch sieht der Verband, dass innerhalb der Krankenhausreform Pflegequalität keine Rolle spiele, sondern Pflege wieder primär als Kostenfaktor gesehen werde. Dabei sei sie kein optionaler Luxus, sondern die Grundlage jeder sicheren Patientenversorgung. Statt das Pflegebudget zur Disposition zu stellen, plädiert der DBfK für eine Reformierung und deutlichere Abgrenzung pflegerischer Tätigkeiten unter Sicherstellung der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten.
Pflegequalität muss in den Leistungsgruppen verankert werden
Ein klarer Rückschritt ist für den DBfK die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen im KHAG. Damit steht er nicht allein. Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) hatte vor kurzem gefordert, dass die PpUG als wirksames Instrument zur Sicherung von Mindeststandards für das Pflegepersonal im Krankenhaus klar und verbindlich in der Leistungsgruppensystematik festgeschrieben werden.

Mit der Streichung der PpUG entfällt laut DBfK die rote Linie als Untergrenze für eine Mindestbesetzung, die bisher wenigstens in einigen Leistungsgruppen eingehalten werden musste. Auch dies gehe eindeutig zulasten der Pflegequalität und einer sicheren Versorgung.
„Wenn wir nicht alles tun, um wenigstens den derzeitigen Status Quo aufrechtzuerhalten, gefährden wir die pflegerische Versorgung der Bevölkerung“, warnt Vera Lux. „Wir wissen aus vielen Studien, dass bei zu wenig Pflegepersonal auf den Stationen Komplikationsraten, Verweildauer und sogar die Mortalität steigen.“
Deshalb fordert der DBfK die verbindliche Verankerung der Pflegequalität als Kriterium in den Leistungsgruppen der Krankenhäuser sowie eine stärkere Einbeziehung pflegefachlicher Perspektiven bei der Gestaltung der im Gesetz vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen.
Dort und in der Primärversorgung gibt es die Chance neuer Rollen für Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN), deren Heilkundeausübung dann als nächstes dringend gesetzlich geregelt werden muss. Wenigstens dieses Potenzial sollte laut DBfK genutzt werden.
Reformen sektorenübergreifend denken
„Die Krankenhausreform hat unmittelbar Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Daher sind Reformen sektorenübergreifend zu denken. Es nutzt nichts, Regelungen für den Krankenhaussektor zu treffen, die Konsequenzen für den nachversorgenden Sektor aber außer Acht zu lassen“, so Vera Lux. „Was wir brauchen, ist eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung und keine Problemverlagerung – aber genau das geschieht mit dem KHAG“.
Die Kernforderungen des DBfK
- Primärversorgung: flankierend reformieren und pflegerische Expertise strukturell verankern.
- Pflegequalität: als verbindliches Kriterium in den Leistungsgruppen festschreiben.
- Refinanzierung der Pflegepersonalkosten: sicherstellen durch ein Drei-Säulen-System aus den Rest-DRGs, der Vorhaltevergütung und des reformierten Pflegebudgets.
- Sektorenübergreifende Versorgung: pflegefachliche Perspektiven einbeziehen und neue Rollen schaffen für Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses.
- Das Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (APN-Gesetz): dringend verabschieden, damit Heilkundeausübung gesetzlich und haftungsrechtlich geregelt ist.









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