
Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich am 8. Oktober mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, dem ehemaligen Pflegekompetenzgesetz. Immerhin erkennt der Gesetzgeber nach wie vor an, dass Pflegefachpersonen über ihnen eigene Kompetenzen verfügen. Dennoch zeigt der neue Name des Gesetzes, dass zum einen Sachverhalte durch die neue Bundesgesundheitsministerin in das Gesetz aufgenommen wurden, die nichts mit der Regelung der Pflegekompetenzen zu tun haben. Zum anderen beinhaltet der Gesetzentwurf auch eine Abschwächung des ursprünglichen Gesetzes.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), erklärt in diesem Zusammenhang gegenüber kma, dass „die ursprüngliche Intention des Lauterbachschen Gesetzes eine andere war“. Da ging es darum, dass Pflegefachpersonen eigenständig heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen. Das jetzige, dem Kabinett vorgelegte Gesetz bleibe zu sehr in der alten, arztzentrierten Logik verhaftet und verhindere so eine echte Befugniserweiterung, die „eine große Chance für eine moderne, interprofessionelle Versorgung bietet“, so Vogler. Sie zeigt sich enttäuscht, dass „jetzt ganz viele Dinge in der Erstverordnung doch wieder durch den Arzt geregelt werden und dass nach wie vor von der Politik nicht erkannt wird, was eigentlich die pflegerische Kernaufgabe ist und wo die Profession selbstständig arbeiten kann“.
Entgegen ursprünglichen Erwägungen sollen nun doch wieder Ärztinnen und Ärzte bei der Erstverordnung die Diagnose und Indikationsstellung übernehmen.
Auch der Verband der Ersatzkassen kritisierte anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss, dass der Gesetzentwurf hinter seinen eigenen Ansprüchen zurückbleibe: „Entgegen ursprünglichen Erwägungen sollen nun doch wieder Ärztinnen und Ärzte bei der Erstverordnung die Diagnose und Indikationsstellung übernehmen. Hier brauchen wir eine echte Befugniserweiterung.“
In der Praxis würde nach dem jetzigen Gesetzestext eine entsprechend ausgebildete Pflegefachkraft beispielsweise nicht eigenständig Medikamente verordnen dürfen. Kommt ein Patient also künftig nach einem chirurgischen Eingriff auf die chirurgische Station, kann die Pflegefachkraft – obwohl sie weiß, dass er nach dem Aufwachen Schmerzen haben wird – ihm keine Schmerzmittel verordnen und verabreichen ohne vorherige ärztliche Anordnung.








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