
Am ersten Tag des diesjährigen Hauptstadtkongresses (HSK) wurde deutlich, dass nahezu alle Akteure im Gesundheitswesen den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes kritisch sehen. Auch wenn das „wie“ noch fraglich ist, ist man sich einig, dass die GKV-Finanzen konsolidiert werden müssen. Denn es fehlen nicht nur die im April von der Finanzkommission angenommenen 15,3 Milliarden Euro, um die GKV-Finanzen in 2027 stabil zu halten, sondern mittlerweile sogar schon knapp 19 Milliarden Euro.
Sommer der Lobbyisten
Der Weg der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei diesem Gesetz geht, ist nicht einfach. Der Wind, der ihr entgegenschlägt, scheint immer stürmischer zu werden. Sie muss befürchten, dass das Gesetz scheitern könnte. Die Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf wurden am ersten Tag des HSK von den Lobbyisten klar benannt: Es sind die Kürzungen bei den Krankenhäusern und in der Pharmabranche.
Doch scheinbar gehen die Kürzungspläne hinter den Kulissen noch über die im Gesetzentwurf hinaus. Das zeigt ein seit 23. Juni kursierendes Papier unbekannten Ursprungs, das – wie Medien berichteten – aus dem unmittelbaren Regierungsumfeld zu kommen scheint. Eine Vertreterin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dementierte am zweiten Tag des HSK nicht, dass das Papier sogar direkt aus ihrem Haus stammt. Vielmehr kommentierte sie in der Session zum Pflegebudget, dass dieses Papier „als Diskussionsbeitrag verstanden werden“ solle.
Das politische Verfahren ist nicht hinnehmbar.
Nun läuft noch eine weitere Profession Sturm. Die Pflege zeigt sich höchst irritiert ob dieses Vorgehens – auch fernab des HSK. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler, brachte es auf den Punkt: „Das politische Verfahren ist nicht hinnehmbar. Änderungen dieser Tragweite dürfen nicht in letzter Minute, ohne offene Fachdiskussion und ohne Beteiligung der Profession Pflege beschlossen werden.“
kma liegt dieses Papier vor. Es werden fünf Punkte für „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ angesprochen.
Rolle rückwärts beim Pflegebudget
Das Pflegebudget, das vor einigen Jahren aus den Fallpauschalen (DRGs) ausgegliedert wurde, unter anderem um Tarifsteigerungen vollständig zu refinanzieren und Pflege attraktiver zu machen, soll nach dem Willen des BMG und/oder der Regierungsfraktionen wieder dorthin zurückgeführt werden.
Denn: Das BMG sieht die Erwartungen, die man mit der Einführung des Pflegebudgets in Verbindung brachte, „grundsätzlich als erfüllt“ an. An dieser Stelle bekommt das BMG Schützenhilfe vom Verband der Deutschen Universitätsklinika (VUD). „Das Pflegebudget in seiner bisherigen Ausrichtung hat einen wichtigen Beitrag zum politisch gewollten Stellenaufbau geleistet“, erklärt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.
Die Diskussion ums Pflegebudget ist nicht neu. Bislang war im GKV-Spargesetz vorgesehen, das Pflegebudget zu deckeln und die Tariflohnsteigerungen nur noch hälftig zu refinanzieren. „Das wäre ein Kahlschlag. Zusammen mit der fehlenden Tarifrefinanzierung ist diese Reintegration ein Riesenproblem, vor allem für die akademisierte Pflege“, erklärte Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, auf Nachfrage von kma. Sie gab zu bedenken, dass bereits jetzt Stellen in der Pflege nicht mehr nachbesetzt würden und die Kliniken anfangen darüber zu diskutieren, „wie sie die akademisierte Pflege und neue Rollenbilder wie die ANP infrage stellen bzw. wieder abschaffen“.
Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement, plädierte auf dem HSK für mehr Skill- und Grademix beim Pflegebudget. „Wenn wir über eine Begrenzung oder Weiterentwicklung des Pflegebudgets sprechen, würde ich mir wünschen, dass es klare Rahmenbedingungen und Entscheidungsspielräume für das Pflegemanagement gibt – nicht mehr abhängig von Qualifikation, sondern von zu erbringenden Leistungen.“
Bussmann ist sich sicher: „Das mit dem jetzigen Gesetz vorgesehene Einfrieren (des Pflegebudgets) kann allenfalls eine Zwischenlösung sein, denn sie ist nicht kompatibel mit dem anstehenden Strukturwandel und der gewollten Leistungskonzentration im Zuge der Krankenhausreform.“ Ähnlich wie Lukuc ist er der Ansicht, dass es eine Finanzierung brauche, „die einen Leistungsbezug zulässt, innovative Versorgungskonzepte fördert und den Aufwand in der Pflege sachgerecht abbildet“.
Eine Antwort, wie es mit dem Pflegebudget weitergeht, bleibt das BMG auf dem HSK schuldig.
PPR 2.0 vor dem Aus
Während über die Reform des Pflegebudgets schon länger debattiert wird, käme die im Papier geforderte Abschaffung der verpflichtenden PPR 2.0 einer gesundheitspolitischen Kehrtwende gleich. Das Instrument zur Personalbemessung wurde von einer breiten Allianz aus DPR, der Gewerkschaft Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) entwickelt – von Anfang an mit der Intention, es weiterzuentwickeln. Die PPR 2.0 ist aktuell das einzige einsetzbare Instrument, das Pflegebedarf in der stationären Pflege erfassen kann.
Laut Papier soll die verpflichtende Anwendung des Instruments nun aber komplett gekippt werden. Vogler blickt diesem Vorschlag mit Unverständnis entgegen: „Erst messen. Dann ignorieren. Schließlich abschaffen. Das ist Politik im freien Fall.“ Dieses Instrument zu streichen, ohne einen Ersatz, sieht die ganze Profession mehr als kritisch. Lukuc plädierte an die Politik, dass es endlich Konstanz geben müsse: „Politik kann nicht alle paar Jahre die Spielregeln ändern.“ Auch Postel sieht die Streichung der PPR 2.0 kritisch: „Wer die Pflege stärken will, braucht auch verlässliche Instrumente zur Personalbemessung.“
„Erst messen. Dann ignorieren. Schließlich abschaffen. Das ist Politik im freien Fall.“
Bussmann hingegen findet die Abkehr von den PPR 2.0 folgerichtig: „Die Finanzierung hieran zu knüpfen, würde weitere Nachweispflichten nach sich ziehen, die wir uns nicht leisten können.“
In diesem Passus des One-Pagers fällt aber noch etwas ins Auge: Mit der Abschaffung der PPR 2.0 soll laut geleaktem Papier gleichzeitig verhindert werden, dass ein ähnliches Personalbedarfsinstrument für den ärztlichen Dienst eingeführt wird. „Ein folgenschwerer Schritt in die falsche Richtung – mit unfassbarer Begründung“, findet Lukuc.
Lichtblicke im Leak
Dennoch gibt es auch positive Aspekte in dem kursierenden Papier: So heißt es dort, es werde ein „bundeseinheitliches Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen eingeführt, an das perspektivisch die Vergütung der Leistungen im Krankenhaus angeknüpft werden kann“.
„Mit dem Weg von einem Pflegebudget hin zu einem Pflegeerlösbudget würden die Leistungen der Profession Pflege sichtbarer und die Pflege dadurch erlösrelevant werden“, erklärt Kammerpräsidentin Postel. Das ist ihr besonders wichtig, denn hier sei die Position der Profession Pflege aufgenommen worden: „Wir sprechen hier davon, das Pflegebudget erlöswirksam zu verändern. Eine Forderung, die wir schon lange adressiert und auch in unserem aktuellen Positionspapier aufgenommen haben.“ Das sei besonders relevant, da Pflege keine Fallzahlen produziere, der Bedarf aber steige. „Wir brauchen den Leistungs- und Qualitätsbezug für die Pflege“, fährt sie fort. Jetzt müssten jedoch auch Taten folgen und dies auch gesetzgeberisch umgesetzt werden.
Dass die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) nicht mehr als starre Strukturvoraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen im Zuge der Krankenhausreform herangezogen werden, begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement. Der entsprechende Verweis im SGB V soll gestrichen werden. Stattdessen soll der Leistungsgruppenausschuss lediglich flexible Mindestkriterien zur personellen Ausstattung empfehlen – ein Punkt, der ebenfalls bei Klinik- und Pflegemanagern für Erleichterung sorgen dürfte.
Die Zeit läuft
Gerade die Pläne zur Streichung der PPR 2.0 stoßen auf heftigen Widerstand. „Wer Pflegebudget und PPR 2.0 zurücknimmt, macht Pflege erneut zur betriebswirtschaftlichen Restgröße. Das ist keine Entbürokratisierung, sondern Versorgungspolitik im Blindflug“, sagt Lukuc. Sie ist auf dem HSK nicht allein mit ihrer Forderung, Pflege nicht nur als Kostenblock zu sehen.
Postel findet, dass es durchaus wichtig ist, „eine andere Stoßrichtung in die Diskussion zu bringen“ und bewertet nicht alle Inhalte aus dem geleakten Papier als schlecht. Sie sieht es jedoch wie der Bundesverband Pflegemanagement als hoch brisant an, ein System abzuschaffen, ohne dass ein anderes bereits vorhanden ist. Dass dieses noch fehlt, gibt die BMG-Vertreterin auf dem HSK unumwunden zu.
Da das GKV-Spargesetz planungsgemäß unmittelbar vor der Sommerpause (bis zum 10. Juli 2026) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, verbleiben nur noch wenige Wochen, um die nötige Überzeugungsarbeit zu leisten. Dass das BMG das Pflegepersonalbemessungsinstrument abschaffen will, ohne eine Alternative zu haben, verleiht der Debatte zusätzliche Dynamik.









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