
Nachdem die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in der letzten Sitzung des Bundesrates im März nicht beschlossen wurde, da man zu keiner Einigung gekommen war, wurde sie am 26. April von der Mehrheit in der Länderkammer abgesegnet. Damit steht einem Ausrollen der PPR 2.0 zum 1. Juli 2024 nichts mehr im Wege. Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, vor allem im Anwendungsbereich und in der Systematik, direkt eingewirkt.
Die Länder konnten dieses Mal auch deshalb zügig der Verordnung zustimmen, weil der Gesundheitsausschuss bis Mitte April nachgearbeitet und eine Empfehlung vorgelegt hatte, der Regelung mit einigen Änderungen zuzustimmen. Diese waren auf positive Resonanz bei den Verbänden gestoßen. „Auf dieses wichtige Signal für bessere Arbeitsbedingungen hat die Profession Pflege seit vielen Jahren gewartet“, ließ die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler, dazu verlautbaren.
Gewünschte Änderungen
Dem Votum des Gesundheitsausschusses, den Start auf den Juli zu verschieben, konnten sich die Länder am 26. April mehrheitlich anschließen. Darüber hinaus hatte der Ausschuss empfohlen, den Einsatz von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen und damit einen flexibleren Qualifikationsmix zuzulassen. Zudem wurde der Punkt neu aufgenommen, die PPBV auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren. Der DPR ist sich sicher, dass die Konvergenzphase genug Zeit zur Umsetzung der Verordnung biete.
Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs.
Scheinbar haben die eingearbeiteten Änderungen dazu geführt, dass auch die kritischen Bundesländer schlussendlich der Verordnung zustimmen konnten. „Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, erklärte Vogler nach Verabschiedung. DPR-Vize-Präsidentin Irene Maier bedankte sich bei allen Beteiligten für die „jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem klaren Ziel, die Profession Pflege zu stützen und damit auch die pflegerische Versorgung zu verbessern“.
Die Länderkammer bittet in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln. Der Bundesrat kritisierte zudem, dass die beschlossenen Regelungen nicht ausreichend seien, um bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu schaffen und forderte schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte. Ein erstes Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen sei jedoch mit der PPBV erreicht, das nun gemeinsam umgesetzt werden müsse, appellierte der DPR an alle Akteure.








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