
2024 wurde das Bayerische Pflegendengesetz verabschiedet. Zum 1. Juni 2025 ist Artikel 7 in Kraft getreten: das Berufsregister für bayerische Pflegefachpersonen. Dreijährig examinierte Pflegende in Bayern sind damit verpflichtet, sich im Berufsregister der Vereinigung der Pflegenden Bayerns (VdPB) einzutragen.
Die neue Regelung, die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege initiiert wurde, stellt einen Paradigmenwechsel in der bayerischen Gesundheitspolitik dar. Sie soll für mehr Transparenz, verbesserte Qualität und einen besseren Überblick über die Fachkräfte in der Pflege im Freistaat sorgen. Denn dort weiß bislang niemand – wie fast überall in Deutschland – wie viele Menschen in der Pflege arbeiten.
Gerlach spricht von Meilenstein
Geschätzt gibt es im Freistaat rund 220 000 Pflegende, darunter sind etwa 170 000 Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung. Seit dem Start der Registrierung sei bereits eine vierstellige Anzahl an Registrierungen erfolgt, ließ die VdPB auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) jüngst verlautbaren. Diese sieht in dem Berufsregister einen „Meilenstein für die Pflegefachpersonen, für das Gesundheitswesen und für die Menschen in Bayern, die auf gute, verlässliche Pflege angewiesen sind“.
Das Berufsregister ist ein Meilenstein für die Pflegefachpersonen, für das Gesundheitswesen und für die Menschen in Bayern.
Die Pflichtregistrierung, die normalerweise durch die Selbstverwaltung eingeführt und organisiert wird, wurde in Bayern in die Hände der VdPB gelegt. Diese hat jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten an die Hand bekommen, wenn sich Pflegefachpersonen nicht registrieren.
Pflegedirektorin sieht die Vorteile
Dennoch sieht Susanne Arnold, Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Augsburg, die Einführung der Pflichtregistrierung in Bayern als einen guten und wichtigen Schritt an. „Wir können so erstmals ermitteln, wie viele Pflegefachpersonen es in Bayern gibt, wie sie verteilt und wo sie tätig sind. Bislang können wir zwar den Bedarf ermitteln, wissen aber nicht, wie viele Pflegefachpersonen überhaupt tätig sind“, erklärt die Verfechterin der Registrierungspflicht die Vorteile der zentralen Erfassung.
„Mit der neuen Regelung soll nun ein umfassendes Register entstehen, das wichtige Daten zu Qualifikation, Spezialisierung und Fortbildungen in der Pflege erfasst. Das hilft, die Verteilung der Pflegefachpersonen zu erkennen und auf Versorgungslücken und Bedarfe reagieren zu können“, führt sie weiter aus.
Generell ist eine Registrierung – wie es sie bereits in Rheinland-Pfalz und NRW gibt, wo die jeweiligen Pflegekammern dieser Aufgabe nachkommen – essenziell für eine bedarfsgerechte Personalplanung, die Entwicklung gezielter Fortbildungsprogramme und die Steuerung von Ressourcen. In Augsburg am Klinikum gab es bereits Informationsveranstaltungen und die ersten Registrierungen sind auch hier bereits erfolgt. Arnold appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen im Freistaat, sich nun zu registrieren.
Eigeninitiative sei notwendig für eine Profession, die sich entwickeln wolle und müsse. Denn die Registrierung trage dazu bei, den Missbrauch von Berufsbezeichnungen zu unterbinden, die Professionalisierung des Berufsstandes voranzutreiben und eine qualitativ hochwertige, flächendeckende pflegerische Versorgung sicherzustellen. „Es entsteht keiner Pflegekraft ein Nachteil durch die Registrierung, die zudem unabhängig von einer Mitgliedschaft in der VdPB ist“, erklärt Arnold noch einmal ausdrücklich.
Leise Kritik aus den Verbänden

... Der Überblick ist wichtig, um eine zukunftsgerichtete Planung – auch im Rahmen des Katastrophenschutzes – vornehmen zu können.
Diese bayerische Regelung und die damit einhergehende Zielsetzung wird unbestritten von nahezu allen positiv bewertet. Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), spricht sich in diesem Zusammenhang einmal mehr für eine generelle Registrierung von Pflegefachpersonen in Deutschland aus: „Eine Registrierung von Pflegefachpersonen in Deutschland ist generell sinnvoll, richtig und wichtig, weil es keine gesicherten Erkenntnisse über die Anzahl und Ausbildung der Pflegefachkräfte gibt. Der Überblick ist wichtig, um eine zukunftsgerichtete Planung – auch im Rahmen des Katastrophenschutzes – vornehmen zu können.“
Sie sieht es jedoch kritisch, dass die VdPB keine Sanktionsmöglichkeiten habe und befürchtet, dass dadurch die Ergebnisse eventuell nicht aussagekräftig sein könnten.

Deutlichere Worte findet Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates: „Die Registrierung von beruflich Pflegenden ist absolut wichtig, aber nur in Verbindung mit Rechten für die Pflegenden. Die Registrierung muss für uns unbedingt an Selbstverwaltungsstrukturen angebunden werden. Wir können nachvollziehen, dass Bayern diesen Weg jetzt geht. Aber die VdPB fungiert hier als reine Verwaltungsbehörde. Da es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, stellt sich uns die Frage, wie auswertbar die Daten am Ende sind.“
... Da es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, stellt sich uns die Frage, wie auswertbar die Daten am Ende sind.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung in der Praxis bewährt und ob sie die gesteckten Ziele tatsächlich erreicht. Viel hängt davon ab, wie viele Pflegende sich nun registrieren. Fest steht – auch für Pflegedirektorin Arnold, dass der Dialog mit den Berufsverbänden und den Pflegekräften selbst bei diesem Thema weiterhin entscheidend sein wird, um mögliche Hürden zu erkennen und gegebenenfalls nachzusteuern.







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