
Der Bundesverband Geriatrie schlägt Alarm: Der Gesetzentwurf des geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) könnte zu einem massiven Rückbau der geriatrischen Akutversorgung in deutschen Kliniken führen. Nach Einschätzung des Verbandes könnten bis zu 25 Prozent der heutigen geriatrischen Leistungen wegfallen, sollte der aktuelle Entwurf unverändert bleiben.
Mit der Einführung des neuen Leistungsgruppen-Systems durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist die Geriatrie ausschließlich durch die Leistungsgruppe 56 (LG 56) berücksichtigt worden – diese umfasst lediglich die frührehabilitative Komplexbehandlung gemäß OPS 8-550.
„Leistungen, die die Geriatrien heute regelhaft jenseits des OPS-Kodes erbringen, werden zukünftig in dieser Art nicht mehr möglich sein“, warnt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie.
Akutmedizin bleibt außen vor
„Dadurch wird insbesondere die geriatriespezifische Akutmedizin nicht mehr abgebildet – mit fatalen Folgen für Umfang und Qualität der Versorgung betagter Menschen“, so van den Heuvel weiter. Der Verband fordert daher die Einführung einer zweiten allgemeinen Leistungsgruppe für die Geriatrie, um die Versorgungslücke zu schließen.
Dieses Versäumnis bedeutet faktisch die Abschaffung der Akutgeriatrie.
Zwar sieht der KHAG-Entwurf vor, dass sich die Leistungsgruppensystematik am Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen orientiert – dort wurde die Problematik bereits erkannt und eine anteilige Leistungserbringung aus der Allgemeinen Inneren Medizin ermöglicht. Doch diese Regelung wurde auf Bundesebene nicht übernommen. „Dieses Versäumnis bedeutet faktisch die Abschaffung der Akutgeriatrie“, kritisiert van den Heuvel.
Mindestvorhaltezahlen gefährdet
Besonders brisant: Die geplante Einführung von Mindestvorhaltezahlen gemäß Paragraph 135f SGB V könnten für viele geriatrische Kliniken ein Problem werden. Ohne die akutmedizinischen Fälle könnten sie die geforderte Fallzahl nicht erreichen. Dies würde nicht nur die wirtschaftliche Grundlage vieler Einrichtungen gefährden, sondern auch die Versorgung älterer Menschen massiv einschränken.
„Für eine sachgerechte Versorgungsstruktur müssen akutgeriatrische Leistungen in der Geriatrie abgebildet werden“, fordert van den Heuvel. Die Geriatrie sei kein beliebig austauschbarer Fachbereich, sondern verfolge einen multidimensionalen, ressourcenorientierten Behandlungsansatz, der in anderen Disziplinen nicht geleistet werden könne.
Appell an den Gesetzgeber
Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Zahl älterer Patientinnen und Patienten sieht der Bundesverband Geriatrie den Gesetzgeber in der Pflicht. Durch die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation erwartet der Verband bis 2030 einen Anstieg der Geriatrie-Patienten um mehr als zehn Prozent.
„Dieser Verantwortung muss sich der Gesetzgeber jetzt stellen“, mahnt van den Heuvel. Die Entscheidung über die Zukunft der geriatrischen Akutversorgung dürfe nicht auf den Leistungsgruppen-Ausschuss vertagt werden. Es brauche zumindest eine Übergangslösung.








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