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100-Tage-SofortprogrammDKG fordert von neuer Bundesregierung kurzfristiges Handeln

Deutschlands Kliniken fordern von der neuen Bundesregierung die Versäumnisse der vergangenen Jahre rasch aufzuholen. Ein 100-Tage-Sofortprogramm soll unter anderem einen Inflationsausgleich und eine neue Finanzierungsstruktur bringen.

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Shawn Hempel/stock.adobe.com
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Das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein 100-Tage-Sofortprogramm an die künftige Bundesregierung verabschiedet. Ziel der in zwölf Punkten formulierten Forderung sei es, kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Sicherung der Kliniken und zur Stabilisierung der Patientenversorgung umzusetzen.

Unter anderem fordert die DKG einen sofortigen Inflationsausgleich für die seit 2022 stark gestiegenen Kosten. Aufgrund ausbleibender Anpassungen seien viele Kliniken wirtschaftlich unter Druck geraten und verzeichneten monatlich Defizite von rund 500 Millionen Euro. Infolgedessen nähmen Insolvenzen und Versorgungsengpässe zu.

Kritik übt die DKG an der bestehenden Vorhaltefinanzierung und fordert deren Aussetzung sowie die Entwicklung eines neuen Modells zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser. Als Grundlage für die bundesweite Planung von Leistungsgruppen soll das NRW-Modell dienen. Vorgaben wie Mindestvorhaltezahlen oder ausgeweitete Facharztanforderungen müssten ausgesetzt werden, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Der scheidende Bundesgesundheitsminister hat der kommenden Bundesregierung viele Baustellen hinterlassen.

Darüber hinaus setzt sich die DKG für einen Bürokratieabbau sowie die Abschaltung des Bundes-Klinikatlas ein. Dieser wrede angesichts bestehender Suchmaschinen der DKG und Krankenkassen als überflüssig und kostenintensiv bewertet.

„Der scheidende Bundesgesundheitsminister hat der kommenden Bundesregierung viele Baustellen hinterlassen“, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Manche davon – etwa „der noch immer fehlende Inflationsausgleich“ – würden kurzfristiges Handeln verlangen, um die Gesundheitsversorgung der Menschen nicht zu gefährden.

Trotz außen- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen müsse die Bundesregierung die Sicherung der Gesundheitsversorgung priorisieren und rasch handeln, „auch um die Versäumnisse der vergangenen Jahre aufzuholen.“

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Das 100-Tage-Sofortprogramm

Maßnahmen, die die neue Bundesregierung unmittelbar nach ihrer Vereidigung in Angriff nehmen muss:

  • Ein kurzfristig wirksamer struktureller Inflationsausgleich, um die Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beenden und ihre wirtschaftliche Sicherung zu gewährleisten.
  • Die Vorhaltefinanzierung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) muss sofort ausgesetzt und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewertet werden.
  • Bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung sollten bestehende Instrumente wie der Notfallstufenzuschlag und der Zentrumszuschlag ausgebaut und zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
  • Alle unnötigen Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen müssen konsequent abgeschafft werden.
  • Bundeseinheitliche Planungsvorgaben nach dem NRW-Modell sollten mit ausreichenden Öffnungsoptionen für die Länder umgesetzt werden.
  • Die Vorgaben zur Festlegung von Krankenhausstandorten müssen neu definiert und an der Definition ländlicher Räume (Bevölkerungsdichte von 160 Einwohnern/km²) orientiert werden, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.
  • Die gesetzliche Festschreibung von Hybrid-DRG-Fallzahlen und die Absenkung von deren Vergütung auf AOP- bzw. EBM-Niveau sind zurückzunehmen.
  • Die gesetzliche Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Mindestanforderungen an die Strukturqualität festzulegen, ist ersatzlos zu streichen.
  • Der Bundes-Klinik-Atlas und die gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätsberichterstattung müssen kurzfristig ausgesetzt und komplett überarbeitet werden.
  • Die gesetzliche Definition von Krankenhausstandorten muss auf 5000 Meter ausgeweitet und mit konkreten Ausnahmetatbeständen sowie den Anforderungen der Leistungsgruppen eingeführt werden.
  • Die Krankenhäuser müssen von den umfassenden Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausgenommen werden (Bereichsausnahme).
  • Die von Prof. Karl Lauterbach berufene Krankenhauskommission muss aufgelöst und durch einen Dialog mit den verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung ersetzt werden.

Das vollständige 100-Tage-Sofortprogramm gibt es auf der Webseite der DKG.

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