
Thüringen will finanzschwachen Krankenhäusern mit Bürgschaften des Landes unter die Arme greifen. Um die Zeit bis zur vollständigen Umsetzung der Krankenhausreform der Bundesregierung zu überbrücken, wird die Thüringer Aufbaubank Kredite im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro verfügbar machen, die durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert werden. Das kündigten Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) und Finanzministerin Katja Wolf (BSW) bei der Vorstellung der entsprechenden Vergaberichtlinie in Erfurt an. Die Richtlinie tritt am 8. Juli 2025 in Kraft und ist bis 7. Juli 2028 befristet.
„Es geht um Kliniken, die, bis die Reform greift, nicht genügend Luft zum Atmen haben“, sagte Schenk. Es werde eine ganze Menge Zeit dauern, bis die Häuser unter den neuen finanziellen Voraussetzungen nach der Krankenhausreform sicher arbeiten könnten. Diese Zeit sei prägend für Thüringens Gesundheitslandschaft.
Maximal zehn Millionen Euro über 15 Jahre
„Es geht um eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung“, so Finanzministerin Wolf. Eine Bestandsgarantie für alle Kliniken sei das Bürgschaftsprogramm allerdings nicht. Es gebe auch in Thüringen Häuser, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Antragsberechtigt sind demnach sowohl kommunale als auch privatwirtschaftliche Klinikbetreiber. Bewilligt werde nur der nötige Mindestbedarf zur Überbrückung eines Engpasses, so Wolf. Maximal seien das zehn Millionen Euro über eine Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren.
Auch der Bund hatte Soforthilfen für die Kliniken angekündigt: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bei der Konferenz der Gesundheitsminister in Weimar im Juni eine Auszahlung der Gelder ab Herbst in Aussicht gestellt.









Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen