
Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat ihre abschließenden Stellungnahmen (13 und 14) zur Krankenhausreform veröffentlicht und damit ihre Arbeit beendet. Sie fordert darin, dass die Modernisierung der stationären Versorgung langfristig von Bund und Ländern gemeinsam getragen und über die laufende Krankenhausreform hinaus fortgesetzt werden soll.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bezeichnete die Verabschiedung der Reform als großen Erfolg, betonte jedoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien, um eine flächendeckend gute Versorgung sicherzustellen. Die Arbeit der Kommission bezeichnete er als „herausragendes Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik“.
Es ist gut, dass mit der umfassenden Krankenhausreform ein sehr bedeutender erster Schritt gegangen wurde.
Kommissionsleiter Prof. Tom Bschor betonte, dass mit der Krankenhausreform ein sehr bedeutender erstere Schritt gegangen wurde. Er verwies allerdings darauf, dass Deutschland trotz hoher Gesundheitsausgaben nur mittelmäßige Ergebnisse bei Morbidität und Mortalität erreiche. Faktoren wie der demographische Wandel, der Fachkräftemangel und steigende Gesundheitsausgaben machten eine konsequente Reform des Systems erforderlich.
In der 13. Stellungnahme kritisiert die Kommission die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Derzeit würden sie nur etwa die Hälfte der erforderlichen Mittel für den Erhalt der Krankenhäuser übernehmen. Zur Verbesserung schlägt die Kommission ein Anreizsystem vor, bei dem bis zu fünf Prozent der Krankenhauserlöse durch die Länder finanziert und weitere Investitionen gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden.
Eine vollständige Umstellung auf Krankenkassenfinanzierung hält die Kommission für schwierig und nur unter bestimmten Bedingungen umsetzbar. Zudem plädiert sie für einen gemeinsamen Fonds von Bund und Ländern zur Finanzierung struktureller Krankenhausreformen über die aktuelle Reform hinaus.
Konsequente Reformen notwendig
Die 14. Stellungnahme formuliert ein Zielbild für die künftige Krankenhausversorgung. Sie empfiehlt eine stärkere Verzahnung der ambulanten und stationären Planung, den Abbau unnötiger Strukturen, die Beseitigung wirtschaftlicher Fehlanreize sowie eine Stärkung der Prävention.
Angesichts steigender Gesundheitsausgaben seien konsequente Reformen notwendig, um die Finanzierbarkeit des Systems zu sichern. Zudem spricht sich die Kommission für eine zielgerichtetere Steuerung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen aus – etwa durch ein Primärarztsystem, eine Reform des Notfallwesens und eine Anpassung des Leistungskatalogs.
Laut der Kommission war die Krankenhausreform unumgänglich. Da Deutschland überdurchschnittlich viele Krankenhausbetten und vollstationäre Behandlungen verzeichne, müsse der Reformprozess auch in Zukunft fortgesetzt werden. Fallzahlen seien insbesondere bei elektiven Eingriffen außerordentlich hoch. In Kombination mit der hohen Zahl kleiner Krankenhäuser und dem Personalmangel führe das zu einer unterdurchschnittlichen Personalquote pro Patient und könne die Versorgungsqualität beeinträchtigen.
Stellungnahmen
Die vollständigen Stellungnahmen sind auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar: bundesgesundheitsministerium.de/regierungskommission-krankenhausversorgung.









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