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BundesratVermittlungsausschuss berät Transparenzgesetz erst am 21. Februar

Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass sich der Vermittlungsausschuss am 21. Februar mit dem Krankenhaustransparenzgesetz befassen wird. Damit steht nun fest, dass aus dem ursprünglichen Plan von Minister Lauterbach nichts wird.

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Im Rahmen eines Gesprächs mit den Kommunalen Spitzenverbänden Mitte Januar betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Das Transparenzgesetz schafft Zeit und Voraussetzung dafür, den Entwurf für die eigentliche Krankenhausreform, die wir derzeit mit den Ländern erarbeiten, noch im Februar als Gesetzentwurf vorzulegen“. Diesen Plan wird er nun nach hinten verschieben müssen.

Der SPD-Politiker hatte vor, für das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) am 2. Februar final vom Bundesrat grünes Licht zu bekommen. Der Vermittlungsausschuss berät das Gesetz aber erst am 21. Februar wie nun bekanntgegeben wurde. Die nächste Sitzung im Bundesrat ist für den 22. März vorgesehen.

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Das Gesetz wurde vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen. Ziel ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses (Qualitätsatlas), welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren soll. Patienten soll dies helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Transparenzgesetz begleitet außerdem die geplante Krankenhausreform.

Der Bundesrat teilt mit, er begrüße grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Bezweifelt werde jedoch, ob das durch das Gesetz vorgesehene Verzeichnis laienverständlich sein wird, die Krankenhäuser über ausreichende Finanzmittel verfügen werden und der effektive Rechtsschutz gewährleistet sei.

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