
Die Grundintention hinter dem Gesetzesentwurf ist, wie meistens bei Gesetzen grundsätzlich keine falsche: Die Versorgungsqualität von Patienten erhöhen, die außerhalb der Klinik einen hohen Pflegeaufwand benötigen und sogar beatmet werden müssen.
Dieses Ansinnen kommt natürlich auch nicht von ungefähr. Aufgrund des Personalmangels in der Pflege sind viele Anbieter gezwungen, nahezu jeden Bewerber einzustellen - unabhängig davon, ob Ausbildung und andere Qualifikationen ausreichend sind.
Nennen Sie mich Optimist, aber ich glaube daran, dass der allergrößte Teil der Anbieter dies nicht aus Profitgier oder bösem Willen tut, sondern schlichtweg aus Mangel an Alternativen.
Kliniken und Pflegedienste unter Generalverdacht
Durch das geplante Gesetz werden ambulante Intensivpflegedienste ebenso unter Generalverdacht gestellt, wie die Kliniken, denen Vorgeworfen wird, nicht alles zu tun, um eine Beatmungsentwöhnung des Patienten anzustreben. Was allerdings völlig vernachlässigt wird, ist die Tatsache, dass es vielerorts, zumindest in der Breite am Know-how fehlt, schwierige Fälle von der Beatmung zu entwöhnen.
Um es klar zu sagen: Es gibt viele hervorragende Weaning-Zentren in Deutschland, jedoch steigt der Bedarf auch weiterhin drastisch, weil sich durch höheres Alter und Multimorbidität schwere Verläufe nach großen Operationen mehren.
Außerklinische Strukturen fehlen
Jetzt sieht das Gesetz vor, dass sich die Kliniken im Entlassmanagement, um einen außerklinischen Intensivpflegeplatz kümmern und im selben Zug das Entwöhnungspotenzial einschätzen müssen – ein legitimes Vorhaben, was allerdings eine recht brotlose Mehrarbeit für die Kliniken darstellt, wenn die Strukturen für die Rehabilitation fehlen.
Bessere Vergütung der Beatmungsentwöhnung alleine, wie es im neuen Gesetz angedacht ist, wird hier keine Verbesserung bringen. Neue Versorgungsansätze sind auch hier gefragt, da komplizierte Krankheitsverläufe oft eine multiprofessionelle und auch multidisziplinäre Herausforderung darstellen. Gelingt die Entwöhnung von der Beatmung nicht, sollen in Zukunft Unterbringungen in den eigenen vier Wänden mit professioneller 24 Stunden Betreuung nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Entsprechend ausgestattete stationäre Einrichtungen sollen den Patienten dann eine Heimat bieten.
Wer definiert Lebensqualität?
Ein Beispiel für eine Ausnahme ist, wenn der Betroffene trotz Erkrankung „noch am sozialen Leben teilnimmt. Doch da drängt sich mir die Frage auf: wer definiert, was Teilnahme am Sozialleben bedeutet? Ist es nicht auch Teilnahme, wenn mich Freunde und Verwandte zu Hause besuchen können? Insbesondere Patienten, die nicht zu entwöhnen sind, wie Betroffene von ALS und MS, werden unter dem Gesetz leiden!
Es bleibt zu befürchten, dass es entscheidende Auswirkungen auf deren Entscheidung hat, ob Sie den Schritt in de Langzeitbeatmung gehen, wenn er nötig wird oder nicht. Denn die meisten von Ihnen möchten nicht „ins Heim“.

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