
Der Bundesrat hat im Juni 2023 eine Entschließung zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes veröffentlicht. In diesem Entschließungsantrag – der die Position begleitend zum Gesetzesvorhaben erklärt und die Regierung zur Handlung auffordert – werden eine Reihe von Vorschlägen aufgelistet, die zukünftig für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten könnten.
So soll es zukünftig eine Kennzeichnungspflicht für die Träger und Betreiber von MVZ auf dem Praxisschild geben. Daneben soll ein MVZ-Register bei den Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden. Hierdurch soll zugunsten von Patienten*innen Transparenz im Hinblick auf die nachgelagerten Inhaberstrukturen im MVZ geschaffen werden.
Weiterhin soll die Gründung eines MVZ durch Krankenhäuser örtlich auf einen Radius von bis zu 50 Kilometern zum Sitz des jeweiligen Krankenhauses beschränkt werden. Die Versorgungsanteile von betroffenen MVZ sollen im jeweiligen Arztgruppenbezogene Planungsbereich bei Hausärzten auf maximal 25 Prozent und bei Fachärzten auf 50 Prozent begrenzt werden. Ausnahmen sollen für drohende oder schon bestehende Unterversorgung gelten.
Zusätzlich soll der Arztstellen-Erwerb im Wege des Zulassungsverzichts gestrichen werden. Auch eine Konzeptbewerbung soll es zukünftig nicht mehr geben. Der Ärztliche Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums soll zukünftigen einem besonderen Abberufungs -und Kündigungsschutz unterworfen werden. Nicht zuletzt geht es um die Verträge des Ärztlichen Leiters zum MVZ Träger. Diese könnten zukünftig der Kassenärztlichen Vereinigung vorgelegt und durch den Zulassungsausschuss geprüft werden. Darüber hinaus sollen MVZ zukünftig der Disziplinargewalt der Kassenärztlichen Vereinigung unterworfen werden.





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