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Themenwelt Podcast

Podcast „kma Kompass“Wie das KHZG (k)ein Erfolg wird

Im Staffelfinale stellen wir fest: Die Fördergelder des KHZG werden ausgeschöpft – die Umsetzung der Digitalprojekte ist jedoch von Problemen begleitet. Eins davon ist die unbarmherzig näher rückende Umsetzungsfrist. Was Kliniken für Möglichkeiten bleiben, besprechen wir mit Rechtsanwalt Martin Schumm.

kma Kompass Staffel 1
Thieme/Fotostudio-Charlottenburg

Als im Herbst 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft trat, entfachte sich im Markt ein Feuer an Euphorie. Endlich gab es zweckgebunden Gelder, um Digitalprojekte in den Kliniken voranzutreiben. Heute, drei Jahre später, scheint sich langsam Katerstimmung auszubreiten. Denn die Umsetzung der Projekte verläuft stockend.

Wie wir in unserer allerersten Folge berichtet hatten, gab das Bundesamt für Soziale Sicherung schon im März 2023 an, dass fast alle Gelder aus dem Fördertopf des Krankenhauszukunftsfonds an die Länder ausgezahlt wurden. Die Behörde entscheidet hierbei darüber, ob Projektanträge nach den Fördertatbeständen des KHZG gefördert werden und wacht über den richtigen Einsatz der Gelder.

Mehr Probleme als Lösungen?

Nach unseren Expertengesprächen dieser Podcaststaffel müssen wir allerdings auch feststellen: Viele Kliniken warten allerdings immer noch auf die endgültige Bewilligung ihrer Förderanträge und die Fördermittel sind noch längst nicht alle an die Kliniken ausgezahlt. Gleichzeitig verhindert der Personalmangel im IT-Bereich – sowohl auf Seiten der Krankenhäuser als auch auf der Anbieterseite – häufig eine schnelle Umsetzung der Projekte und viele Ausschreibungen bleiben im Vergabeprozess stecken. Denn, es gibt diverse Fragen in Bezug auf Form und Umfang der Ausschreibungen, die aktuell bei den Gerichten geprüft werden.

Wie geht es also weiter? Auch im Hinblick auf den immer näher rückenden Stichtag, an dem die geförderten Projekte umgesetzt sein müssen. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass alle geförderten Vorhaben bis Ende 2024 abgeschlossen sind. Ansonsten drohen den Kliniken Strafzahlungen in erheblicher Höhe. Auch die Rückforderung von Fördermitteln ist möglich, wenn die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen aus dem Förderbescheid nicht umgesetzt sind. Und nicht zuletzt stehen Kliniken jetzt schon vor der Frage, wie die Betriebskosten für die neuen IT-Systeme finanziert werden sollen.

Zur Analyse der Unsicherheiten im Markt, was Kliniken bei Ausschreibungen beachten müssen und welche finanziellen Risiken auf sie zukommen und wie damit umzugehen ist – haben wir für diese Folge Rechtsanwalt Martin Schumm eingeladen. Der Fachanwalt für Vergaberecht ist geschäftsführender Partner der Kanzlei Martini – Mogg – Vogt und berät zu allen Fragen des Vergabe- und Zuwendungsrechts und entwickelt bundesweit für öffentliche Auftraggeber Ausschreibungsverfahren.

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