Im Rechtsstreit um eine ungeimpfte Angestellte eines Klinikums kam das Bundesarbeitsgericht zu dem Entschluss, dass kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot vorliegt. Es bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung.
Bereits im Mai 2022 beschloss das Universitätsklinikum Mannheim die Schadenersatzklage gegen den ehemaligen Klinikchef. Nun wird es konkreter: 15 Millionen Euro werden wegen des Hygieneskandals gefordert.