
Das seit April 2025 laufende Bieterverfahren für das Gesundheitszentrum Helfenstein in Geislingen ist bislang ohne Ergebnis geblieben. Das Verfahren ist Ende Juli abgelaufen, das teilte das Alb Fils Klinikum als Eigentümerin des Areals und der Landkreis Göppingen mit. Die Gebäude, einschließlich des Ärztehauses, sollten für mindestens 18 Millionen Euro verkauft werden, doch es fand sich bisher kein geeigneter Käufer.
„Dies ist zu Beginn des umfassend vorbereiteten Investorenverfahrens für das Gesundheitszentrum Helfenstein nicht der gewünschte Start“, kommentiert Wolfgang Schmid, Kaufmännischer Geschäftsführer des Alb Fils Klinikums. Das Ziel, bis Ende 2025 einen neuen Eigentümer zu finden, rückt damit in weite Ferne. Die nächsten Schritte sind noch offen.
Von der Klinik zum Gesundheitszentrum
Die ehemalige Helfenstein Klinik wurde Anfang 2024 in ein modernes Gesundheitszentrum mit ambulantem Schwerpunkt umgewandelt. Die Nachnutzung wurde von der Firma OptiMedis konzipiert und verfolgt das Ziel, die medizinische Versorgung im Oberen Filstal nachhaltig zu verbessern.
Das Zentrum beherbergt heute unter anderem Arztpraxen des Alb Fils Klinikums sowie eine Zweigstelle des Pflegestützpunkts der Stadt Göppingen. Seit Anfang des Jahres betreibt die Einrichtung eine kurzstationäre Versorgung (KAV) sowie eine 24-Stunden-Intensivpflege. Zum Angebot gehören des Weiteren Beratungsstellen, zum Beispiel zur Schwangerschaft oder HIV. Therapeutische Dienste wie Physiotherapie und Ergotherapie sind im Laufe des Jahres hinzugekommen.
Herausforderungen bei der Weiterentwicklung
Trotz des erfolgreichen Starts stehen der weiteren Entwicklung des Zentrums einige Hürden im Weg. So erfordert beispielsweise die geplante Kurzzeitunterbringung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bauliche Anpassungen, die Investitionen voraussetzen. Aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen dürfen jedoch weder die Stadt Geislingen, noch der Landkreis Göppingen oder das Alb Fils Klinikum selbst in die ehemalige Klinik-Immobilie investieren. Es braucht somit einen neuen Eigentümer.
Am 14. März 2025 verabschiedete der Kreistag einen detaillierten Anforderungskatalog für potenzielle Käufer. Dieser sieht ein zweistufiges Bewerbungsverfahren vor, bei dem sowohl die fachliche als auch die finanzielle Eignung geprüft wird. Ein überzeugendes Nachnutzungskonzept ist ebenfalls Voraussetzung.
Der Hauptteil der Fläche muss weiterhin gesundheitsbezogen genutzt werden. Zulässig sind daneben auch Angebote wie betreutes Wohnen, Fitness oder Verwaltungsflächen. Einzelhandel und Vergnügungsstätten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein (Teil-)Abriss des Hauptgebäudes sei zwar möglich, muss jedoch gut begründet werden. Laut Landkreis Göppingen würde dies zu erheblichen Abschlägen bei der Bewertung führen.








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