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Schneller bauen Weniger Bürokratie – Greifswald und Rostock als Bauherren

Ab Januar 2026 dürfen die Universitätskliniken Greifswald und Rostock als Bauherren auftreten und ihre millionenschweren Bauprojekte selbstständig planen und umsetzen. Die Landesregierung hat dies beschlossen, um Bauprozesse zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen.

Haupteingang Universitätsmedizin Rostock
Universitätsmedizin Rostock
Nach einem Beschluss der Landesregierung wird die Universitätsmedizin Rostock ab 2026 selbst Bauprojekte umsetzen können.

Die Unimedizin Greifswald und die Unimedizin Rostock wollen in den kommenden Jahren zentrale Bauprojekte in die Tat umsetzen. Um schneller bauen und dazu Aufträge eigenständig vergeben zu können, erhalten die Unimedizinen vom Land die sogenannte Bauherrenschaft. So hat es die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, wie die Universitätskliniken mitteilen.

Während die Uniklinik Greifswald schlichtweg mehr Platz braucht und ein neues Zentrum für Krebspatienten baut, will die Unimedizin Rostock ihre Gebäude für Innere Medizin neu- und umbauen, drei neue Bettenhäuser und ein neues Operationszentrum errichten. Mit diesem andauernden Großbauprojekt bis 2038 ist das wohl die größte Baustelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die nächsten 15 Jahre, wie Tilmann Schweisfurth, der Aufsichtsratsvorsitzende der Universitätsmedizin Rostock gesagt hatte.

Landtag muss noch zustimmen

Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nach der Sommerpause zustimmt, können beide Unimedizinen ab dem kommenden Jahresbeginn Baumaßnahmen selbständig planen und durchführen.

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„Wir danken der Landesregierung für das uns entgegengebrachte Vertrauen“, begrüßen der Vorstandsvorsitzende der Unimedizin Greifswald, Prof. Uwe Reuter, und die Vorstandsvorsitzende der Unimedizin Rostock, Dr. Christiane Stehle, den Beschluss.

Für uns ist dieser Bürokratieabbau sehr hilfreich.

Die vorgesehene Übertragung der Bauherrenschaft verringere die Verwaltungsschritte, da eine Institution weniger beteiligt sei. „Für uns ist dieser Bürokratieabbau sehr hilfreich“, versichern Prof. Reuter und Dr. Stehle gemeinsam: „Die Prozesse werden dadurch verschlankt.“

Das Kabinett hatte sich gestern auf einen entsprechenden Passus im Haushaltsbegleitgesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes geeinigt. Den Vorschlag hatte das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten eingebracht.

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