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DefiziteBundesrat stimmt Überbrückungsfinanzierung zu

Der Antrag zur Überbrückungsfinanzierung im Zuge der Krankenhausreform findet im Bundesrat eine Mehrheit. Die Länder fordern vom Bund einen schnellen Inflationsausgleich sowie zusätzliche Mittel zur Sicherung der Versorgung.

Bundesrat Gebäude von außen
Bundesrat
Der Entschließungsantrag zur Überbrückungsfinanzierung der Krankenhäuser ist am 23. Mai 2025 im Bundesrat beschlossen worden.

Mit einem klaren Signal an den Bund hat der Bundesrat am 23. Mai einem Entschließungsantrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Rahmen der laufenden Reform zugestimmt. Sie fordern von der Bundesregierung nicht nur einen längst überfälligen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023, sondern auch zusätzliche Mittel für die Dauer des Transformationsprozesses. Andernfalls drohe eine „kalte Strukturbereinigung“, die die flächendeckende Versorgung massiv beeinträchtige, wie es wörtlich in der Begründung des Entschließungsantrags steht.

Krankenhäuser sind bundesweit gefährdet

„Die Finanzierungslücken gefährden nicht nur einzelne Standorte – sie bedrohen zunehmend das gesamte System“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller im Bundesrat. Sie forderte die Bundesregierung auf, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser ernst zu nehmen und kurzfristig konkrete Vorschläge für einen strukturellen Inflationsausgleich sowie eine Überbrückungsfinanzierung vorzulegen. „Das Fundament, auf dem die Krankenhausreform aufbauen soll, weist bereits tiefe Risse auf“, so Müller. Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, schließt sich ihr an: „Wenn es nicht kurzfristig zu dieser so wichtigen Überbrückungsfinanzierung kommt, ist das wirtschaftliche Überleben von Krankenhäusern bundesweit gefährdet.“ Auch Rheinland-Pfalz hatte dem Antrag im Bundesrat zugestimmt.

Laut Krankenhaus-Barometer 2024 der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben rund 80 Prozent der Kliniken das vergangene Jahr mit einem Defizit abgeschlossen, zwei Drittel erwarten für 2025 eine weitere Verschlechterung. Die Länder fordern daher eine Erhöhung des Landesbasisfallwerts um vier Prozent rückwirkend für 2022 und 2023. Ein Schritt, der helfen soll, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen zumindest teilweise auszugleichen.

Es braucht jetzt klare Zusagen und einen umsetzbaren, pragmatischen Vorschlag – und zwar schnell.

Parallel dazu verlangt der Antrag, den der federführende Gesundheitssausschuss, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten unterstützt haben, vom Bund klare finanzielle Zusagen für die Übergangszeit. Diese sind aus Sicht der Länder notwendig, um Insolvenzen zu verhindern und den Kliniken eine faire Chance zu geben, sich im Rahmen der Reform neu aufzustellen. Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Ich bin sehr froh, dass der Beschluss zustande gekommen ist. Uns war es wichtig, auch aus Thüringen ein deutliches Zeichen an den Bund zu senden.“

Gesundheitsministerin Müller mahnt jedoch: „Die angekündigte Soforthilfe darf nicht bei vagen Absichtserklärungen stehen bleiben. Es braucht jetzt klare Zusagen und einen umsetzbaren, pragmatischen Vorschlag – und zwar schnell“. Eine bloße Prüfung möglicher Übergangsfinanzierungen reiche nicht mehr aus, betont sie.

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Unterfinanzierung deutlich sichtbar

Der Bundesrat reagiert mit dem Beschluss auf die Kritik, dass zentrale Elemente der Krankenhausreform, etwa die geplante Einführung der Vorhaltevergütung, bislang unzureichend finanziell unterfüttert seien. Die Krankenhauslandschaft stehe unter massivem Druck, ohne kurzfristige Unterstützung drohten weitere Insolvenzen noch vor Inkrafttreten der Reform. „Die Folgen der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung sind deutlich sichtbar und höchst alarmierend“, machte Müller deutlich. 

Die DKG unterstützt den Beschluss ebenfalls. Dieser zeige unter anderem, wie wichtig es sei, die zentrale Verantwortung für die Krankenhäuser bei den Ländern zu belassen. Außerdem hofft die DKG auch auf eine schnelle Reaktion vom Bund: „Wir rechnen fest damit, dass der Inflationsausgleich zeitnah kommt und die Krankenhäuser nach drei Jahren Unsicherheit wieder planbar ihre Aufgaben erfüllen können“, teilte DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß mit.

Ob und wann die Bundesregierung auf die Forderungen eingeht, bleibt derzeit offen. Die Länder wollen jedoch weiter Druck machen und sehen sich in der Verantwortung, die stationäre Versorgung der Bevölkerung auch unter schwierigen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben dafür mit der erfolgreichen Initiative im Bundesrat ein deutliches Zeichen gesetzt. 

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