
Die Krankenhäuser im Südwesten pochen auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens auf eine Änderung der großen Krankenhausform im Bund. In einem Brief appelliert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Landrat Heiner Scheffold, an Bundestagsabgeordnete aus dem Südwesten, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Zunächst müsse die Finanzierungsfrage gelöst sein, und es müsse Einigung mit den Bundesländern über die Inhalte der Reform bestehen, mahnt Scheffold. Grundlegende inhaltliche Fragen seien zwischen Bund und Ländern noch strittig. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Defizit von 900 Millionen Euro
Das Gesetz sehe bisher „keinerlei Linderung für die dramatische Finanzlage der Krankenhäuser in Deutschland und in Baden-Württemberg“ vor, kritisiert Scheffold. 85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg erwarteten für 2024 ein Defizit. Das kumulierte Defizit werde bei 900 Millionen Euro liegen. Das Krankenhausfinanzierungssystem berücksichtige zudem nicht das überdurchschnittliche Lohnniveau, das in den Krankenhäusern im Südwesten gezahlt werde.
Außerdem sei die sogenannte Bettenziffer in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig – sie beschreibt das Verhältnis von Betten zu Einwohnern. „Die vom Bundesgesundheitsminister eingeforderte Zentralisierung und Strukturbereinigung bei den Krankenhäusern ist hier also schon vielfach umgesetzt“, betont Scheffold.
Der Verbandschef warnt, dass die Rücklagen der kommunalen Träger spätestens Ende 2024 aufgebraucht seien. Wenn weiterhin Defizite in der aktuellen Größenordnung aufgefangen werden müssten, würde das die finanziellen Spielräume der Kommunen massiv beschneiden, etwa für Kitas oder den Nahverkehr.
Unter dem Dach der BWKG sind 472 Träger mit 193 Krankenhäusern, 131 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie 830 Pflegeeinrichtungen zusammengeschlossen.








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