
Versorgungs- und Beatmungskapazitäten sollen erweitert und die elektive Versorgung depriorisiert werden, um im Krisenmoment möglichst viele Betten zur Verfügung zu haben. Das Gesetz, das den Krankenhäusern in der Krise finanziell den Rücken frei halten soll, liegt nun seit wenigen Tagen im Entwurf vor. Inzwischen kursiert eine ergänzende Liste an Nachbesserungen. Hält das Gesetz, was durch die Politik versprochen wurde? Was ändert sich und was bleibt gleich? Und besonders wichtig: worauf müssen Krankenhäuser in den nächsten Monaten verstärkt achten, um nicht finanziell geschwächt aus der Krise hervorzugehen?
Ab dem 16.03. und bis zum 30.09. wird es eine Vergütung für Betten geben, die auf Grund des Aussetzen von elektiven Eingriffen, frei sind. Dabei orientiert man sich an 2019: Jedes leere Bett, das im Vorjahr belegt war, wird mit einer Tagespauschale von 560 Euro vergütet. Hinzu kommt ein festes Pflegeentgelt von 185 Euro je Behandlungstag und ohne Spitzabrechnung Ende 2020. Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) für 2020 wird ausgesetzt. Pro Patient gibt es einen Material-Bonus von 50 Euro je Fall – zunächst für einen Zeitraum von acht Wochen. Für zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit ist ein Investitionsausgleich in Höhe von 50.000 Euro je Behandlungseinheit vorgesehen. Die Kostenträger sollen Rechnungen innerhalb von fünf Tagen begleichen. Und auch das MD-Risiko will man reduzieren: Die Prüfquote ist bei fünf Prozent gedeckelt und Strafzahlungen werden 2020 und 2021 ausgesetzt.
Es müssen zügig Maßnahmen ergriffen werden
Unklar ist jedoch einerseits, ob diese Vergütungsmechanismen ausreichen, um die Liquidität der Häuser zu sichern und einen hohen Ergebnisverlust in 2020 abzuwenden. Auch wie die Genehmigungspflicht der Planungsbehörden bei neuen Intensivbetten umgesetzt werden soll, ist nicht im Detail geklärt. Andererseits werden Fragen – und resultierende Risiken – in die Zukunft verschoben: Wird die Rückführung der Häuser in 2021 auf das normale Leistungsniveau mit FDA bestraft werden, welche Budgetgrundlage ist die Absprungbasis für 2021, welche „Subventionen“ müssen 2021 zurückgeführt werden? Und was passiert, wenn diese Regelungen bei abweichendem Krisenverlauf doch noch abgeändert oder aufgehoben werden?
Für Krankenhäuser ist jetzt vor allem das wichtig: Die Implikationen des Gesetzes müssen dringend auf Haus- oder Gruppenebene im Detail verstanden und durchkalkuliert werden. Es müssen sehr zügig Maßnahmen ergriffen werden, um die Effekte zu realisieren und vermutlich auch dort, wo dennoch Liquiditäts- und Ergebnisrisiken bestehen, weiterreichende Schritte initiiert werden. Und nicht zuletzt müssen bereits heute Strategien entwickelt werden, um die Finanzierungsrisiken 2021 auch in den nächsten Monaten nicht aus den Augen zu verlieren, sondern beherzt anzugehen.
Expert-Session mit zwei Fachleuten
Es konnten zwei Fachleute für Sie gewonnen werden, die ihr Wissen für Sie kostenfrei online in einer Expert-Session mit Ihnen teilen: Am Mittwoch, den 25. März von 13 bis 14 Uhr und von 15 bis 16 Uhr.
Prof. Christian Wallwiener und Sabine Lessing stellen die Gesetzinhalte vor, zeigen die Implikationen auf und diskutieren mit Ihnen die jetzt notwendigen Maßnahmen.
Bitte melden Sie sich per Email an websession@wmc-healthcare.de an. Sie erhalten dann eine Bestätigung und die Agenda für die Session.
(kma Online ist nicht verantwortlich für die Inhalte der Expert-Session)
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