Nach dem Bruch der Ampel-Koalition steht die Frage im Raum: Wie geht es mit der Gesundheits- und Pflegegesetzgebung weiter? Auf dem Deutschen Pflegetag steht das Pflegekompetenzgesetz im Fokus. Aber auch das KHVVG ist noch nicht in trockenen Tüchern.
Nordrhein-Westfalens Klinikstruktur gilt oft als Blaupause für die deutschlandweite Krankenhausrefom. Jetzt kündigte Landesgesundheitsminister Laumann an, die Reform von Januar auf April zu verschieben. Der Druck der Kliniken ist hoch.
Bayern reagiert auf die Krankenhausreform: Ein Sieben-Punkte-Plan soll Kliniken bei notwendigen Umstrukturierungen helfen und stabile medizinische Versorgung gewährleisten. Nun gab Judith Gerlach auch eine Regierungserklärung im Landtag ab.
Im Oktober hat Prof. Dr. Boris Augurzky die Teamleitung vom Kompetenzbereich Gesundheit am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an Prof. Dr. Hendrik Schmitz abgegeben. Er übernimmt für die nächsten fünf Jahre.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat ihr Konzept zur Schließung von 18 Notfallpraxen präsentiert. Die Vorstellung wurde begleitet von lauten Protesten. Die Demonstranten fürchten eine Verschlechterung der Notfallversorgung.
Der Deutsche Landkreistag fordert die Länder erneut auf, den KHVVG-Entwurf Ende November im Bundesrat zu blockieren. Er forciert den Anruf des Vermittlungsausschusses wegen der ungelösten Kritikpunkte.
Der Thüringer Krankenhausplan wurde im Sommer beschlossen. Klare Festlegungen gibt es jedoch noch nicht. Die Landesärztekammer mahnt daher nun beim Land an, diese zeitnah zu treffen. Der Druck bei vielen Kliniken sei zu hoch.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach rechnet damit, dass in zehn Jahren ein paar hundert weniger Krankenhäuser existieren. Insbesondere in den Großstädten Westdeutschlands sei der medizinische Bedarf nicht vorhanden.
Das Gesundheitssystem ist in seiner jetzigen Form nicht mehr tragbar. Insbesondere die Pflege wurde politisch heruntergewirtschaftet. Wie konnte es nur so weit kommen, fragt sich kma Gastautor Christian Krohne.
Der Bundesrat hat die Krankenhausreform beschlossen – der Widerstand geht weiter. NRW-Gesundheitsminister Laumann versucht, auch die SPD-geführten Länder vom Vermittlungsausschuss zu überzeugen. Bekommt er die Mehrheit?
Trotz massiver Kritik hat der Bundestag heute die Krankenhausreform beschlossen. Der Gesetzentwurf muss Ende November noch durch den Bundesrat. Er ist dort zwar nicht zustimmungsbedürftig, kann aber im Vermittlungsausschuss aufgehalten werden.
Das Milliardenprojekt soll die derzeitige Krankenhausreform finanzieren und je zur Hälfte von den Ländern und vom Bund getragen werden. Dass dabei auf Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugegriffen werden soll, ruft Kritik hervor.
Seit dem Frühjahr wird in Thüringen über ein Klinik-Bürgschaftsprogramm des Landes geredet. Ende Juli war es schon so gut wie auf dem Weg, nun fehlen allerdings die formalen Voraussetzungen.
Die für 2025 geltenden Fallpauschalen (DRG) sind festgelegt. Darauf haben sich die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt. Auch der Pflegeerlöskatalog 2025 ist damit beschlossene Sache.