Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist als Entwurf vom Bundeskabinett heute beschlossen worden. Mit ihm wird die Finanzierung der stationären Versorgung auf neue Füße gestellt. Was sich sonst noch verändert und die Reaktionen im Überblick.
An der Vorhaltefinanzierung – wesentlicher Punkt der Lauterbachschen Krankenhausreform – scheiden sich die Geister. Sebastian Spottke, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus-Gruppe, legt seinen Blick auf die Dinge dar.
Ein moderne, bedarfsgerechte Krankenversorgung ist laut Regierungskommission nötig, um die Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen zu bezwingen. Dazu müsse u.a. die ambulante und stationäre Versorgung besser miteinander verschränkt werden.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sieht sich mit Kritik der CDU konfrontiert. Sepp Müller moniert, es gehe nicht schnell genug voran beim Umbau der Krankenhauslandschaft. Es bräuchte zusätzlich finanzielle Unterstützung.
Experten kommen zu dem Schluss, dass die Kliniken in Thüringen ihre Bettenzahl reduzieren sollten. 2022 waren nur 65 Prozent ausgelastet. Ein Abbau würde laut Gutachten die Versorgung nicht gefährden, sondern sogar personelle Ressourcen einsparen.
Kleinere Kliniken im ländlichen Raum haben es oft schwer. Deshalb startet Bayern Anfang Mai ein Förderprogramm, um ihnen unter die Arme zu greifen. Binnen fünf Jahren sollen 100 Millionen Euro fließen.
Mit einer einstimmigen Stellungnahme zum Referentenentwurf für die geplante Krankenhausreform haben sich die Bundesländer jetzt an den Gesundheitsminister gewandt. Ihr Urteil: „bisher ungenügend“. Die Liste der Kritikpunkte ist lang.
Der Krankenhausreport 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK berichtet von anhaltenden Qualitätsproblemen bei der Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten. Die DKG widerspricht heftig.
Es wirkt wie ein Kampf um die Transparenz-Hoheit: Parallel zum Bundes-Klinik-Atlas hat die DKG ihr Krankenhausverzeichnis überarbeitet. Sie verspricht mehr Infos und neue Funktionen, und das Ministerium nennt einen konkreten Starttermin für seinen Atlas.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher warnt vor den Folgen der geplanten Krankenhausreform für dünn besiedelte Regionen wie die Prignitz. Wo die Schwachstellen der Reform für diese Gebiete liegen.
Die Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform endete erneut mit Uneinigkeit. Während Lauterbach weiterhin die Zustimmungspflicht der Länder ablehnt, drohen diese mit einer Verfassungsklage. Gegenwind kommt auch von den Kassen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach berät erneut mit den Ressortchefs der Länder über die geplante Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland. Dafür liegt nun auch offiziell ein Gesetzentwurf vor. Welchen Änderungsbedarf die Länder noch sehen.
Aus dem 15. Bayerischen Krankenhaustrend geht hervor: 2022 waren sechs von zehn Häusern defizitär. 2023 rutschten sieben von zehn in die roten Zahlen. Es sei ein Skandal, dass Insolvenzen bei der Krankenhausreform bewusst eingeplant sind.
Gesundheitsminister Prof. Lauterbach trifft sich in den kommenden Tagen erneut mit Vertretern von Ländern, Kommunen, Selbstverwaltung und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur geplanten Krankenhausreform. Der Zeitplan wird gehalten, ist er sich sicher.
Die Bundesländer Berlin und Brandenburg wollen bei der Gesundheitsversorgung enger zusammenarbeiten. Das erklärte Ziel der engeren Verzahnung: Der Erhalt aller 54 Krankenhausstandorte.