Das Milliardenprojekt soll die derzeitige Krankenhausreform finanzieren und je zur Hälfte von den Ländern und vom Bund getragen werden. Dass dabei auf Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugegriffen werden soll, ruft Kritik hervor.
Seit dem Frühjahr wird in Thüringen über ein Klinik-Bürgschaftsprogramm des Landes geredet. Ende Juli war es schon so gut wie auf dem Weg, nun fehlen allerdings die formalen Voraussetzungen.
Die für 2025 geltenden Fallpauschalen (DRG) sind festgelegt. Darauf haben sich die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt. Auch der Pflegeerlöskatalog 2025 ist damit beschlossene Sache.
Wenn die Anreize der Vorhaltefinanzierung wie geplant wirken, werden künftig bis zu 20 Prozent weniger Fälle in den Kliniken behandelt. Ob diese Leistungsverlagerung gelingen kann, ist schwer umstritten. Wie die Kritiker und Befürworter argumentieren.
Kernstück der im Juli beschlossenen Notfallreform sind die Akutleitstellen sowie die Integrierten Notfallzentren an Kliniken. Ein weiteres ambitioniertes Lauterbachsches Gesetz, das nicht unumstritten ist und gestern im Bundestag in der ersten Lesung debattiert wurde.
Die Ampel-Fraktionen haben sich gestern auf über 50 Änderungsanträge zum KHVVG geeinigt. Große Modifikationen des Entwurfs soll es nicht mehr geben. Prof. Karl Lauterbach blickt zuversichtlich auf die Verabschiedung im Bundestag Ende nächster Woche.
Dr. Francesco De Meo blickt in seinem Buch „Den schlafenden Riesen wecken“ auf das deutsche Gesundheitssystem. Seiner Ansicht nach bewegt es in sich selbst auferlegten Grenzen und bleibt damit unter seinen Möglichkeiten. Seine Visionen und Vorschläge.
Bis zu 40 Millionen Euro wollte Brandenburg für Krankenhäuser in Finanznot bereitstellen – mit einem extra aufgelegten Kreditprogramm. Nur Geld ist daraus bislang nicht geflossen – und richtig zuständig ist offenbar auch niemand.
Weil grundlegende Fragen zwischen Bund und Ländern strittig seien, fordern die Kliniken im Südwesten den Stopp der Krankenhausreform. Der BWKG-Chef hat einen Brief an Bundestagsabgeordnete geschickt. Klare Botschaft: Bitte nicht zustimmen!
Die Sommerumfrage zum DKI-Krankenhaus-Index zeigt: Nur noch elf Prozent der Allgemeinkrankenhäuser bewerten ihre wirtschaftliche Situation als gut. Von der Reform versprechen sich die meisten keine Verbesserung.
Die Neuordnung der Kliniklandschaft führt zu zahlreichen Strukturveränderungen. Dabei müsse auch die Ausbildung von Ärzten berücksichtigt werden, so die Ärztekammer Nordrhein.
Gestern befasste sich der Gesundheitsausschuss mit der Krankenhausreform. Intensiv wurde vor allem die Vorhaltefinanzierung diskutiert, zu der die Abgeordneten viele Fragen hatten. Auch welche Leistungsgruppen es braucht, stand zur Debatte.
Seit 2022 wuchs der Verlustberg der NRW-Kliniken auf 2,6 Milliarden Euro. Jeden Tag fehlen weitere drei Millionen Euro, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Die KGNW wirft der Bundesregierung „bewusstes Nichtstun“ vor.
Die Chefin des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann äußert sich kritisch gegenüber den Finanzierungsplänen der Krankenhausreform. Neben gesetzlich Versicherten sollten auch privat Versicherte beteiligt werden.